Fortbildung Wirtschaftsrecht
Wirtschaftsrecht beschreibt als Sammelbegriff die jeweiligen Bestimmungen für unternehmerische Entscheidungen in Bezug auf das private und öffentliche Recht. Dafür gibt es gewisse Grundnormen des BGB, welche sowohl das Handels- und Gewerberecht inklusive den Rechtsschutz mit einbeziehen. Dazu gehören auch Kartell- und Konzernrechte sowie die Bestimmungen und Festlegungen die in der Regel in Allgemeine Geschäftsbedingungen integriert werden. Wer in diesem Zusammenhang eine Weiterbildung durchführen möchte, ist nicht unbedingt auf Vorkenntnisse angewiesen. Dennoch ist es von Vorteil, wenn man durch Berufspraxis auf vorhandenes Wissen zurückgreifen kann.
Inhalt der Weiterbildungen
Das Thema Wirtschaftsrecht ist sehr vielfältig. In der Regel werden wichtige deutsche Rechtsordnungen vermittelt sowie die wichtigsten Grundbegriffe für das Privatrecht und deren Anwendung gelehrt. Weitere Inhalte sind Techniken für juristische Falllösungen und die Anwendung für praktische Fälle aus dem Vertragsrecht. Gleichzeitig lassen sich Grundelemente der verschiedenen Rechtsformen für Handel, Gesellschaft und Wettbewerb kennenlernen. Auch in Zusammenhang der zunehmenden Globalisierung ist eine Weiterbildung im Wirtschaftsrecht besonders sinnvoll, um wirtschaftspolitische Entscheidungen nach geltendem Recht durchzuführen.
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