
Grundlagen Markenrecht
Gemäß § 3 Markengesetz dienen Marken der Unterscheidung eigener Waren und Dienstleistungen von denen der Wettbewerber. Mögliche Markenformen sind unter anderem Abbildungen, Buchstaben oder Zahlen. Nach intensiver Markenrecherche und -analyse erfolgt die Anmeldung über das zuständige Markenamt. Bei erfolgreichem Abschluss des Anmeldeverfahrens wird eine Urkunde ausgestellt. Jedoch darf die Marke erst dann verwendet werden, wenn eine dreimonatige Widerspruchsfrist abgelaufen ist.
Grundlagen Patenrecht
Patente dagegen werden für neue, technische Erfindungen vergeben, die gewerblich anwendbar sind. Diese gelten ab dem Anmeldetag 20 Jahre lang. Der Patentinhaber ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu erlauben oder zu untersagen. Eingereicht werden kann eine Patentanmeldung über das Deutsche Patent- und Markenamt oder über das Europäische Patentamt.
Es gibt eine Vielzahl an Regelungen und Vorschriften, wie eine Marken- oder Patentanmeldung ablaufen muss. Um den Überblick zu behalten, gibt es verschiedene Seminare und Kurse, die sich intensiv mit diesen Themen beschäftigen.
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