Handel & Dienstleistungen
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe bestellt sind, sind "verantwortliche Personen" im Sinne des § 19 Sprengstoffgesetztes (SprengG). Diese Personen dürfen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein besitzen (§ 20 (1,2) SprengG). Für die Erteilung des Befähigungsscheins ist u.a. § 9 SprengG "Fachkunde" maßgeblich. Den Nachweis der Fachkunde erbringen sie mit der erfolgreichen Teilnahme an einem staatlich anerkannten Fachkundelehrgang gem. § 32 (3) der 1. SprengV für die beabsichtigte Tätigkeit.
- Empfindlichkeit und Wirkungsweise der gebräuchlichen explosionsgefährlichen Stoffe
- Unfallsichere Handhabung und Anwendung von explosionsgefährlichen Stoffen
- Rechtsvorschriften über den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, sowie deren Beförderung.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe bestellt sind, sind "verantwortliche Personen" im Sinne des § 19 Sprengstoffgesetztes (SprengG). Diese Personen dürfen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein besitzen (§ 20 (1,2) SprengG). Für die Erteilung des Befähigungsscheins ist u.a. § 9 SprengG "Fachkunde" maßgeblich. Den Nachweis der Fachkunde erbringen sie mit der erfolgreichen Teilnahme an einem staatlich anerkannten Fachkundelehrgang gem. § 32 (3) der 1. SprengV für die beabsichtigte Tätigkeit.
- Empfindlichkeit und Wirkungsweise der gebräuchlichen explosionsgefährlichen Stoffe
- Unfallsichere Handhabung und Anwendung von explosionsgefährlichen Stoffen
- Rechtsvorschriften über den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, sowie deren Beförderung.
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