Warum eine Pflichtfortbildung als Betreuungskraft?
Die Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (vormals § 87b) ist gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich an einer Fortbildung teilzunehmen. Bei dieser Fortbildung handelt es sich um einen Aufbaukurs und versteht sich als Auffrischung der bestehenden Kenntnisse hinsichtlich der Qualifizierung zur Betreuungskraft. Hierbei wird das vermittelte Wissen zu verschiedenen Themen in der Betreuungsarbeit aktualisiert und in Gesprächen überprüft, ob es praxisnah angewandt wird.
Die Fortbildung kann aus verschiedenen Wunschthemen zusammengestellt werden, wie z. B.
- Wohlbefinden, physischer Zustand und psychische Stimmung
- Wie geht es mir als Betreuungskraft
- Empathie, Kommunikation und Motivation
- Neuerungen in der Politik
- Kollegialer Erfahrungsaustausch
- Auffrischung Krankheitsbild Demenz
- Impulse für Alltagsaktivitäten
- Biographiearbeit
Wie lange dauert die Pflichtfortbildung?
Die Fortbildung umfasst zwei Tage mit insgesamt 16 Unterrichtseinheiten. Einige Lehrgänge können auch als Fernlehrgang, Online-Kurs oder Webinar absolviert werden.
Was kostet die Fortbildung?
Die Kosten liegen zwischen 140 und 220 Euro. Einige Kurse sind auch förderfähig.
Welche Voraussetzungen sind notwendig?
Eine abgeschlossene Ausbildung als Alltagsbegleiter / Betreuungskraft und eine ausübende Tätigkeit in diesem Bereich.
Unter Seminare, Ausbildung oder Weiterbildung vergleichen in Betreuungskraft Auffrischung finden Sie 24 Kurse in den Städten
und weitere Städte in Ihrer Nähe