Jährliche Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Betreuungskraft Auffrischung zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Jährliche Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Betreuungskraft Auffrischung, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Warum eine Pflichtfortbildung als Betreuungskraft?
Die Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (vormals § 87b) ist gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich an einer Fortbildung teilzunehmen. Bei dieser Fortbildung handelt es sich um einen Aufbaukurs und versteht sich als Auffrischung der bestehenden Kenntnisse hinsichtlich der Qualifizierung zur Betreuungskraft. Hierbei wird das vermittelte Wissen zu verschiedenen Themen in der Betreuungsarbeit aktualisiert und in Gesprächen überprüft, ob es praxisnah angewandt wird.
Die Fortbildung kann aus verschiedenen Wunschthemen zusammengestellt werden, wie z. B.
• Wohlbefinden, physischer Zustand und psychische Stimmung
• Wie geht es mir als Betreuungskraft
• Empathie, Kommunikation und Motivation
• Neuerungen in der Politik
• Kollegialer Erfahrungsaustausch
• Auffrischung Krankheitsbild Demenz
• Impulse für Alltagsaktivitäten
• Biographiearbeit
Wie lange dauert die Pflichtfortbildung?
Die Fortbildung umfasst zwei Tage mit insgesamt 16 Unterrichtseinheiten. Einige Lehrgänge können auch als Fernlehrgang, Online-Kurs oder Webinar absolviert werden.
Was kostet die Fortbildung?
Die Kosten liegen zwischen 140 und 220 Euro. Einige Kurse sind auch förderfähig.
Welche Voraussetzungen sind notwendig?
Eine abgeschlossene Ausbildung als Alltagsbegleiter / Betreuungskraft und eine ausübende Tätigkeit in diesem Bereich.
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