Expertenstandard Pflege, Pflegestandards in München
Als zweitgrößter Beschäftigungsstandort Deutschlands bietet München optimale berufliche Weiterbildungs- und Karrierechancen, z.B. zum Thema Expertenstandard Pflege, Pflegestandards. In keiner Großstadt Deutschlands ist die Arbeitslosenquote so gering wie hier. Aufgrund der vielfältigen Wirtschaftsstruktur der bayrischen Hauptstadt, ist der Arbeitsmarkt selbst in Krisenjahren stabil. Dafür ist die ausgewogene Mischung aus Großkonzernen, mittelständischen Unternehmen, jungen Start-ups und traditionellen Handwerksbetrieben verantwortlich. Zahlreiche neue Unternehmen haben sich in den letzten Jahren in München etabliert. Besonders stark vertreten und im Wachstum begriffen sind die Branchen der Informations- und Kommunikations- sowie Medizin- und Umwelttechnologien, aber auch der Kultur- und Dienstleistungssektor. Damit ist das Thema Expertenstandard Pflege, Pflegestandards sowie sonstige Seminare, Kurse, Aufstiegsfortbildungen oder Weiterbildung und Seminare für Manager in München immer gefragt. Gute Karrieremöglichkeiten ergeben sich auch in der Versicherungs- und Finanzbranche, wo München deutschlandweit brilliert. Mit der Technischen Universität (TU) und der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) verfügt München ausserdem über zwei Top-Universitäten, die in internationalen Rankings ausgesprochen gut abschneiden. Aber auch unterschiedlichste Akademien und Kursinstitute bieten Lehrgänge und Seminare für jeden Geschmack in nahezu allen Branchen, beispielsweise im Bereich Pflegestandards.
Pflegestandards in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Expertenstandard Pflege, Pflegestandards zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Pflegestandards bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Expertenstandard Pflege, Pflegestandards, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Expertenstandards in der Pflege
Im Pflegebereich gibt es folgende nationale Expertenstandards (nach Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, DNQP):
- Expertenstandard Ernährung / Ernährungsmanagement
- Expertenstandard Schmerz / Schmerzmanagement
- Expertenstandard Kontinenz / Förderung der Harnkontinenz
- Expertenstandard Chronische Wunden
- Expertenstandard Dekubitus / Dekubitusprophylaxe
- Expertenstandard Sturz / Sturzprophylaxe
- Expertenstandard Entlassung / Entlassungsmanagement
An wen richten sich die Fortbildungen?
Die Weiterbildungen und Seminare sind je nach Fachthema, nicht nur für Pflegepersonal bzw. Pflegedienste geeignet, sondern auch für Fachärzte, die sich mit dem Thema Dekubitus, Kontinenz/Inkontinenz oder Schmerztherapie beschäftigen.
Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)
Beim DNPQ handelt es sich um einen bundesweiten Zusammenschluss von Experten im Pflegebereich, welcher die Förderung der Qualität in der Altenpflege und Krankenpflege zum Ziel hat. Dieser entwickelt die Nationalen Expertenstandards. Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege hat seinen Sitz an der Fachhochschule Osnabrück.
Pflichtfortbildung für Pflegekräfte
Pflegepersonal ist gemäß SGB, BGB und Krankenpflegegesetz verpflichtet, jährlich an einer Fortbildung bzw. Weiterbildung für Pflegekräfte teilzunehmen. Dadurch soll der Kenntnisstand der Pflegekraft aktualisiert werden um eine hohe Qualität im Pflegebereich zu gewährleisten.
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