Strahlenschutz-Kurse in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Strahlenschutz / Röntgenschein zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Strahlenschutz-Kurse bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Strahlenschutz / Röntgenschein, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Strahlenschutzkurs
In einem Strahlenschutzkurs erwerben die Teilnehmer Kenntnisse über die Grundlagen und Anwendung von ionisierender Strahlung wie Röntgenstrahlen und radioaktiven Stoffen.
Fachkunde im Strahlenschutz und Aktualisierungskurse
Um die Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs erforderlich. Dieser muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein. In Deutschland handelt es sich meistens um Ministerien der einzelnen Länder, Regierungspräsidien, Landesämter oder Landeskammern. Zudem wird die ständige Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gefordert. Der dadurch laufend aktualisierte Wissenstand gewährleistet die bestmögliche Sicherung von Gesundheit und Leben (Gesundheitsschutz). Für den Erwerb und Umfang, sowie die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gibt es diverse Richtlinien.
Strahlenschutzverordnung StrSchV und Röntgenverordnung RöV
Die Strahlenschutzverordnung (StrSchV seit 1960) und die Röntgenverordnung (RöV) bilden die gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Röntgengeräten bzw. Röntgeneinrichtungen im Allgemeinen, radioaktiven Stoffen und weiteren ionisierenden Strahlungen. Betroffen sind Kliniken und andere medizinische Einrichtungen, Forschungsstätten, Industrie (Hersteller von medizinischen Geräten), Luftfahrt, Transport und viele andere.
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