Handwerk & Bauhandwerk
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war DEKRA Akademie GmbH.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Die Chemikalien-Verbotsverordnung fordert für Inverkehrbringer von Stoffen, Zubereitungen, Bioziden-Produkten und Pflanzenschutzmittel, die nach der Gefahrstoffverordnung als - giftig (T) oder sehr giftig (T+) [Ausnahme: Ottokraftstoff] - brandfördernd (O) [Ausnahme: Druckgase, Klebstoffe, Härter] - hochentzündlich (F+) [Ausnahme: Druckgase, Ottokraftstoff] oder - mit den Gefahrenhinweisen R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen R 68 Irreversibler Schaden möglich zu kennzeichnen sind, dass mindestens eine Person beschäftigt wird, die die entsprechende Sachkunde besitzt. Von der Sachkundepflicht sind nur wenige Produkte mit den oben genannten Gefährlichkeitsmerkmalen ausgenommen (z.B. Zement, Gaskartuschen). Die Sachkunde ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung vor den zuständigen Landesbehörden nachzuweisen. Wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Stoffe oder Zubereitungen (einschließlich Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel) in den Verkehr bringt, die als giftig (T) oder sehr giftig (T+) gekennzeichnet sind, bedarf zusätzlich der Erlaubnis der zuständigen Behörde bzw. muss seine Tätigkeit der Behörde anzeigen. Eine Voraussetzung für die Beantragung der Erlaubnis bzw. Anzeige bei der Behörde ist der Nachweis der Sachkunde.
- Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Chemikalien-Verbotsverordnung, TRGS
- Pflanzenschutzgesetz, VO (EU) Nr. 528/2012 [Biozid-VO]
- Grundkenntnisse verwandter Rechtsnormen auf nationaler und EU-Ebene (GHS und REACH, VO (EG) Nr. 1107/2009 und Durchführungsverordnungen)
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Informationen zur Gefahrenabwehr und Ersten Hilfe
- Schutz besonders gefährdeter Personengruppen
- Grundkenntnisse der Wirkung von Gefahrstoffen auf Mensch und Umwelt
- Eigenschaften wichtiger Stoffe und Stoffgruppen sowie Biozid-Wirkstoffe und PSM
- Entwurf einer neuen Chemikalien-Verbotsverordnung vom 18.12.2015
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- Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Chemikalien-Verbotsverordnung, TRGS
- Pflanzenschutzgesetz, VO (EU) Nr. 528/2012 [Biozid-VO]
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- Schutz besonders gefährdeter Personengruppen
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- Eigenschaften wichtiger Stoffe und Stoffgruppen sowie Biozid-Wirkstoffe und PSM
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