Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war TÜV NORD Akademie.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
Biologische Wirkung von Laserstrahlung
Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV)
- Technische Regel optische Strahlen (TROS)
Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb
Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse
Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser Seminar vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen für technische Laseranwendungen jeglicher industriellen Art und Forschung. Das Grundseminar richtet sich nach dem Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) und der Technischen Regel optische Strahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.
Das Einsatzgebiet von Laserstrahlen ist sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach Paragraf 5 (2) der Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach der Technischen Regel optische Strahlung (TROS) nachzuweisen.
Unsere Veranstaltung eignet sich als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit einem VDSI -Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV)
- Technische Regel optische Strahlen (TROS)
Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
Aufgaben und Verantwortung des LSB im Betrieb
Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
schriftlicher Nachweis der Fachkenntnisse
Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten: Unser Seminar vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen für technische Laseranwendungen jeglicher industriellen Art und Forschung. Das Grundseminar richtet sich nach dem Paragraf 5 der Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) und der Technischen Regel optische Strahlung (TROS), sodass Sie als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden können.
Das Einsatzgebiet von Laserstrahlen ist sehr breit gefächert: In der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedener Werkstoffe kommen Laser zum Einsatz. Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach Paragraf 5 (2) der Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderlichen Fachkenntnisse sind durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nach der Technischen Regel optische Strahlung (TROS) nachzuweisen.
Unsere Veranstaltung eignet sich als Fortbildung im Sinne des § 5 Absatz 3 ASIG und wird mit einem VDSI -Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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