
Was ist ein Laserschutzbeauftragter (LSB)
Hier gilt die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung –
OStrV. Die Unfallverhütungsvorschriften für Laser sind festgehalten im BGV B2 (früher VBG 93). Die Regelungen der Vorschriften von Medizingeräten bleiben davon unberührt.
In §5 der
deutschen Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung steht, dass Arbeitgeber die Pflicht haben, einen Laserschutzbeauftragten zu ernennen und die Schulung zu ermöglichen .
Dies muss geschehen bevor Laser der Klassen 3R, 3B, sowie Laser der Klasse 4 in Betrieb genommen werden.
Wer im Unternehmen muss den Lehrgang zum Laserschutzbeauftragten besuchen?
Wenn ein Arbeitgeber nicht selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, dann muss der
Laserschutzbeauftragte seine Fachkenntnisse durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang zum
Laserschutzbeauftragten nachweisen. Ebenso ist der
Laserschutzbeauftragte angehalten, sein Wissen auf dem aktuellsten Stand zu halten und regelmäßige Fortbildungen und Seminare zum Laserschutz zu absolvieren. Vergleiche Hierzu OStrV § 5 Absatz 2.
Die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten
Laut §6 BGV B2 gehören zu den Aufgaben des Laserschutzbeauftragen folgende Tätigkeiten:
- Beratung des Unternehmers
- fachliche Auswahl der persönlichen Schutzausrüstungen
- Unterweisung der Beschäftigten an Lasereinrichtungen
- Mitwirkung bei der Prüfung von Lasereinrichtungen gemäß § 39 UVV
- Überwachung der Einhaltung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
- Berichten über Mängel und Störungen an Lasereinrichtungen
- Mängel und Störungen an Lasereinrichtungen
Inhalte von Laserschutzkursen
Bevor Sie eine
Weiterbildung zum Laserschutzbeauftragten besuchen, sollten Sie sich vergewissern, dass der/die Laserschutzbeauftragte Person(en) im Lehrgang die erforderlichen Fachkenntnisse erhalten.
Dabei wird unterschieden zwischen:
- Allgemeinen Kursen
mindestens 14 Lehreinheiten à 45 min
- Anwendungsbezogenen Kursen
mindestens 8,5 Lehreinheiten à 45 min
Nach der TROS Laserstrahlung muss der allgemeine Teil folgende Themen beinhalten:
- physikalische Eigenschaften von Laserstrahlung
- biologische Wirkungen der Laserstrahlung
- rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
- Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
- Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten im Betrieb
- beispielhafte Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
Der anwendungsbezogene Teil kann folgende Themen beinhalten:
- medizinische Anwendung
- kosmetische Anwendung
- Vermessungstechnik
- Showlaser
- Lichtwellenleiter-Kommunikationssysteme
- Materialbearbeitungslaser
Was kostet die Schulung zum Laserschutzbeauftragten?
Die Kosten für die
Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten liegen zwischen 200,-- € und 1.100,-- €. Es gibt im Markt hier starke Preisunterschiede mit gleichem Ergebnis. Somit sollten man unbedingt
Anbieter und Akademien im Preis-/Leistungsverhältnis vergleichen. Bei
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Welche Kurse sind im Zusammenhang mit dem Laserschutzbeauftragten unter Umständen noch interessant?
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Schulung zur Prüfung von Arbeitsmitteln
Seminare zu Medizin- und Labortechnik
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