Handel & Dienstleistungen
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Mit unserem Seminar lernen Sie die neuen Möglichkeiten Ihrer Einflussnahme im Insolvenzverfahren kennen, die Ihnen der vorläufige Gläubigerausschuss bietet. Sie erfahren, welche Rechte und Pflichten ein Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses hat und unter welchen Voraussetzungen eine eigene Mitgliedschaft sinvoll ist...
Mit Einführung des ESUG hat der Gesetzgeber das Instrument des vorläufigen Gläubigerausschusses geschaffen. Ziel dieses Instrumentes ist es, den Gläubigern mehr Einfluss auf den Verlauf des Insolvenzverfahrens und damit mehr Transparenz zu verschaffen. Damit soll das Ziel des Insolvenzrechts, eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erreichen, gestärkt werden. Mit unserem Seminar lernen Sie die neuen Möglichkeiten Ihrer Einflussnahme im Insolvenzverfahren kennen, die Ihnen der vorläufige Gläubigerausschuss bietet. Sie erfahren, welche Rechte und Pflichten ein Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses hat und unter welchen Voraussetzungen eine eigene Mitgliedschaft sinvoll ist. In diesem Zusammenhang erkennen Sie die Möglichkeiten einer frühzeitigen Einflussnahme auf die Einleitung sinnvoller Sanierungen und Verwertungswege, die zur Steigerung der Erlösquote beitragen können. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über erste Erfahrungen, die seit Einführung des vorläufigen Gläubigerausschusses mit diesem Instrumentarium gemacht wurden und damit eine Einschätzung, inwieweit erste Fortschritte zur Verbesserung der Gläubigerautonomie erkennbar sind.
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Mit Einführung des ESUG hat der Gesetzgeber das Instrument des vorläufigen Gläubigerausschusses geschaffen. Ziel dieses Instrumentes ist es, den Gläubigern mehr Einfluss auf den Verlauf des Insolvenzverfahrens und damit mehr Transparenz zu verschaffen. Damit soll das Ziel des Insolvenzrechts, eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erreichen, gestärkt werden. Mit unserem Seminar lernen Sie die neuen Möglichkeiten Ihrer Einflussnahme im Insolvenzverfahren kennen, die Ihnen der vorläufige Gläubigerausschuss bietet. Sie erfahren, welche Rechte und Pflichten ein Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses hat und unter welchen Voraussetzungen eine eigene Mitgliedschaft sinvoll ist. In diesem Zusammenhang erkennen Sie die Möglichkeiten einer frühzeitigen Einflussnahme auf die Einleitung sinnvoller Sanierungen und Verwertungswege, die zur Steigerung der Erlösquote beitragen können. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über erste Erfahrungen, die seit Einführung des vorläufigen Gläubigerausschusses mit diesem Instrumentarium gemacht wurden und damit eine Einschätzung, inwieweit erste Fortschritte zur Verbesserung der Gläubigerautonomie erkennbar sind.
Inhalte
- Voraussetzungen der zwingenden Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
- Der vorläufige Gläubigerausschuss auf Antrag der Bank
- Besetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses
- Rechte und Pflichten des vorläufigen Gläubigerausschusses
- Vergütung der Ausschussmitglieder
- Vor- und Nachteile der Mitwirkung im vorläufigen Gläubigerausschuss
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