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Zur Entfaltung des europäischen Binnenmarktes sind staatliche Beihilfen in der Europäischen Union grundsätzlich untersagt. Gleichwohl gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen. In unserem Seminar erhalten Sie einen schnellen Überblick über die Grundlagen des EU-Beihilferechts und die wichtigsten EU-beihilferechtlichen Vorschriften...
Zur Entfaltung des europäischen Binnenmarktes im Rahmen fairer Wettbewerbsbedingungen sind staatliche Beihilfen in der Europäischen Union grundsätzlich untersagt. Dieses Verbot ist im Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert. Gleichwohl gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen, die die Gewährung von staatlichen Beihilfen erlauben. Hierfür hat die EU in einer Reihe von Verordnungen, Leitlinien und Rahmenregelungen die Möglichkeiten und Grenzen der Gewährung von staatlichen Beihilfen festgelegt. In unserem Seminar erhalten Sie einen schnellen Überblick über die Grundlagen des EU-Beihilferechts und die wichtigsten EU-beihilferechtlichen Vorschriften.
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Zur Entfaltung des europäischen Binnenmarktes im Rahmen fairer Wettbewerbsbedingungen sind staatliche Beihilfen in der Europäischen Union grundsätzlich untersagt. Dieses Verbot ist im Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert. Gleichwohl gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen, die die Gewährung von staatlichen Beihilfen erlauben. Hierfür hat die EU in einer Reihe von Verordnungen, Leitlinien und Rahmenregelungen die Möglichkeiten und Grenzen der Gewährung von staatlichen Beihilfen festgelegt. In unserem Seminar erhalten Sie einen schnellen Überblick über die Grundlagen des EU-Beihilferechts und die wichtigsten EU-beihilferechtlichen Vorschriften.
Inhalte
- Begriffsklärung "Staatliche Beihilfe"
- EU-Referenzzinsmitteilung und Bürgschaftsmitteilung
- Definition von kleinen und mittleren Unternehmen
- Definition von Unternehmen in Schwierigkeiten
- De-minimis-Verordnungen
- Grundzüge der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
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