
Elektrofachkraft
In Deutschland beschreibt dieser Begriff eine Person, die Tätigkeiten im Bereich der Elektrotechnik durchführen und überwachen darf.
Folgende Ausbildungen beinhalten bereits die Qualifikation bzw. Fachkundenachweis zur Elektrofachkraft:
- anerkannter Ausbildungsberuf
- Handwerksmeister
- Industriemeister
- staatlich geprüfter Techniker
- Diplomingenieur, Bachelor oder Master
VEFK nach DIN VDE 1000-10 und Arbeitsschutzgesetz
Die DIN VDE 1000-100 definiert die "Verantwortliche Elektrofachkraft" (VEFK), nachdem die VEFK die Fach- und Führungsverantwortung übernimmt und vom Unternehmen in Schriftform bestellt, also beauftragt wird. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtenübertragung im Sinne §13.2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Aus DIN VDE 1000-100 geht hervor, dass es eine "Elektrofachkraft, die umfassend für alle elektrotechnischen Arbeitsgebiete ausgebildet und qualifiziert ist", nicht gibt. Eine Elektrofachkraft kann daher nur für festgelegte Tätigkeiten zuständig sein.
Grundausbildung/Basismodul und Jahresunterweisung (Fortbildung/Weiterbildung)
Elektrofachkraft Ausbildung
Im Zuge der EU-Harmonisierung kann eine einmalige und auf immer geltende Grundausbildung nicht mehr fortbestehen. Demnach muß eine befähigte Person (ehemals "Sachkundige") neben einer Grundausbildung auch über aktuelles Wissen und Erfahrungen im Bereich der festgelegten Tätigkeiten nachweisen. Eine Weiterbildung z. B. als Jahresunterweisung muß nachweißlich stattgefunden haben.
Unter Seminare, Ausbildung oder Weiterbildung vergleichen in Elektrofachkraft und elektrotechn. unterwiesene Person finden Sie 312 Kurse in den Städten
und weitere Städte in Ihrer Nähe