Geldwäsche in Bonn
Die Stadt Bonn gehört zum Regierungsbezirk Köln. Mit über 300.000 Einwohnern ist Bonn eine der 20 größten Städte Deutschlands. Am Wirtschaftsstandort Bonn haben sich seit dem Regierungsumzug nach Berlin mehrere DAX-Konzerne und knapp 16.000 mittelständischen Unternehmen angesiedelt. Auch zum Bildungsthema Geldwäsche finden sich zahlreiche Akademien und Seminarangebote.
Zu den Besonderheiten des Standorts zählen zukunftsweisende Technologiefelder, wie zum Beispiel in der Kommunikations- und Informationswirtschaft oder im Gesundheitssektor. Weiter sind in in Bonn 18 Einrichtungen der Vereinten Nationen angesiedelt.
Der Arbeitsmarkt in Bonn ist stark durch den Dienstleistungssektor geprägt. So arbeiten rund 90 Prozent der Beschäftigten in diesem Sektor. Einen besonderen Zuwachs konnten dabei in den letzten Jahren wissensorientierte und technische Dienstleistungen verzeichnen. Daher herrscht auf dem Arbeitsmarkt stets eine starke Nachfrage an hoch spezialisierten Fach- und Führungskräften. Diesen Anforderungen an den Arbeitsmarkt trägt auch das Angebot in der Weiterbildung Rechnung, z.B. im Bereich Geldwäschebeauftragter Ausbildung.
Geldwäschebeauftragter Ausbildung in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Geldwäsche zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Geldwäschebeauftragter Ausbildung bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Geldwäsche, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Für wen sind die Schulungen gedacht?
In erster Linie sind Banken, Versicherungen aber auch Genossenschaften und Unternehmen aus Leasing- und Kapitalgeschäften verpflichtet, Schulungen zur Geldwäsche zu absolvieren oder gar einen Geldwäschebeauftragten zu stellen. Das Thema betrifft aber auch sonstige Unternehmen, die z.B. viele Geschäfte im Ausland tätigen. Insbesondere mit Ländern aus denen mutmaßlich terroristische Aktivitäten vermutet werden.
Welche Unternehmen sind verpflichtet einen Geldwäschebeauftragten zu stellen?
Das GwG (Geldwäschegesetz) kann Unternehmen verpflichten einen Geldwäschebeauftragten zu stellen, wenn deren Dienstleistungen und oder Produkte nachweislich
häufig zur Geldwäsche genutzt werden. Auch die Schulung von verantwortlichen Mitarbeitern und Führungskräften kann hierbei verlangt werden.
Was beinhalten die Seminare und Schulungen?
Grundsätzlich vermittelt eine Erstschulung zum Thema Geldwäsche die Prävention. Hierbei lernen die Teilnehmer im Workshop oder im Seminar das Erkennen von verdächtigen Transaktionen. Ebenso werden die Inhalte des GwG vermittelt. Das Ziel der Weiterbildung ist es, Ihr Unternehmen vor Missbrauch durch kriminelle Organisationen zu schützen. Hierbei geht es um Betrugspräventionen und die drei Phasen der Geldwäsche wie Einspeisung - Verschleierung und Integration.
In der Regel werden auch Fallbeispiele zur Geldwäsche behandelt. Dabei geht es auch um den seit 2014 im GwG verankerten § 11 zum Verdachtsmeldewesen. Damit bzw. gleichzeitig sind hier bestimmte Anforderungen der Ermittlungsbehörden zu erfüllen. Bei Verdachtsmeldungen zur Geldwäsche ist ein bestimmter Informationsgehalt im Meldewesen sowie Formen und Regeln zu erfüllen.
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