Geldwäsche in Potsdam
Eine gute Ausbildung ist der Schlüssel zu einer beruflichen Karriere. Das bedeutet aber auch sich mit Fortbildungen im Bereich Geldwäschebeauftragter Ausbildung auf dem aktuellen Stand zu halten. Eine Weiterbildung zum Thema Geldwäsche ist die perfekte Ergänzung zur praktischen Erfahrung, die Sie im Beruf gesammelt haben. Mit den Weiterbildungsmöglichkeiten in Potsdam erhöhen Sie auch Ihre Karrierechancen. Das breite Angebot an Fortbildungen in Potsdam erhöht Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Unternehmen sind immer auf der Suche nach gut ausgebildeten Mitarbeitern und mit einer Weiterbildung zum Thema Geldwäsche können Sie einen der begehrten und guten Jobs bekommen. Mit den Weiterbildungsmöglichkeiten in Potsdam können Sie beruflich auf dem Laufenden bleiben. Gerade in technischen Bereichen gibt es ständig Weiterentwicklungen. Andere Berufssparten stehen auch nicht still. Es gibt immer wieder neue Normen und gesetzliche Änderungen, die auch für den Beruf wichtig sind. In Aus- und Weiterbildungen im Beriech Geldwäschebeauftragter Ausbildung wird auch auf aktuelle Themen und Änderungen eingegangen.
Geldwäschebeauftragter Ausbildung in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Geldwäsche zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Geldwäschebeauftragter Ausbildung bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Geldwäsche, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Für wen sind die Schulungen gedacht?
In erster Linie sind Banken, Versicherungen aber auch Genossenschaften und Unternehmen aus Leasing- und Kapitalgeschäften verpflichtet, Schulungen zur Geldwäsche zu absolvieren oder gar einen Geldwäschebeauftragten zu stellen. Das Thema betrifft aber auch sonstige Unternehmen, die z.B. viele Geschäfte im Ausland tätigen. Insbesondere mit Ländern aus denen mutmaßlich terroristische Aktivitäten vermutet werden.
Welche Unternehmen sind verpflichtet einen Geldwäschebeauftragten zu stellen?
Das GwG (Geldwäschegesetz) kann Unternehmen verpflichten einen Geldwäschebeauftragten zu stellen, wenn deren Dienstleistungen und oder Produkte nachweislich
häufig zur Geldwäsche genutzt werden. Auch die Schulung von verantwortlichen Mitarbeitern und Führungskräften kann hierbei verlangt werden.
Was beinhalten die Seminare und Schulungen?
Grundsätzlich vermittelt eine Erstschulung zum Thema Geldwäsche die Prävention. Hierbei lernen die Teilnehmer im Workshop oder im Seminar das Erkennen von verdächtigen Transaktionen. Ebenso werden die Inhalte des GwG vermittelt. Das Ziel der Weiterbildung ist es, Ihr Unternehmen vor Missbrauch durch kriminelle Organisationen zu schützen. Hierbei geht es um Betrugspräventionen und die drei Phasen der Geldwäsche wie Einspeisung - Verschleierung und Integration.
In der Regel werden auch Fallbeispiele zur Geldwäsche behandelt. Dabei geht es auch um den seit 2014 im GwG verankerten § 11 zum Verdachtsmeldewesen. Damit bzw. gleichzeitig sind hier bestimmte Anforderungen der Ermittlungsbehörden zu erfüllen. Bei Verdachtsmeldungen zur Geldwäsche ist ein bestimmter Informationsgehalt im Meldewesen sowie Formen und Regeln zu erfüllen.
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