Geldwäsche in Stuttgart
Stuttgart, die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg, ist neben München der absolute Hotspot in Deutschland für Ihre Karriere und das Thema Geldwäschebeauftragter Ausbildung. In keiner anderen deutschen Stadt befinden sich so viele technologiestarke und forschungsorientierte Unternehmen. Innovative Ideen kurbeln die Wirtschaft enorm an und versprechen auch beste Entwicklungen für die Zukunft. Die Bandbreite zwischen großen Konzernen wie z.B. der Daimler AG, die in Stuttgart rund 75.000 Mitarbeiter beschäftigt, und kleinen Unternehmen ist dabei extrem vielfältig. Aufgrund dieser Mischung ist für interessante Arbeitsplätze oder Umschulungsangeboten mit hervorragenden Entwicklungsmöglichkeiten gesorgt. Studien haben ausserdem ergeben, dass Arbeitgeber in Stuttgart die höchsten Gehälter im deutschlandweiten Vergleich zahlen. Das sollte doch wirklich motivieren, Weiterbildung und Kurse zum Thema Geldwäsche in Stuttgart in Anspruch zu nehmen. Besonders gefragte Branchen liegen in den Bereichen Technik, Entwicklung und Konstruktion, IT und Telekommunikation sowie im Vertrieb und Verkauf. Besonders gute Chancen einen interessanten Arbeitsplatz zu finden, haben akademische Fachkräfte. Gezielte Weiterbildung im Bereich Geldwäschebeauftragter Ausbildung ist daher das A und O für Ihre erfolgreiche Karrierelaufbahn.
Geldwäschebeauftragter Ausbildung in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Geldwäsche zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Geldwäschebeauftragter Ausbildung bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Geldwäsche, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Für wen sind die Schulungen gedacht?
In erster Linie sind Banken, Versicherungen aber auch Genossenschaften und Unternehmen aus Leasing- und Kapitalgeschäften verpflichtet, Schulungen zur Geldwäsche zu absolvieren oder gar einen Geldwäschebeauftragten zu stellen. Das Thema betrifft aber auch sonstige Unternehmen, die z.B. viele Geschäfte im Ausland tätigen. Insbesondere mit Ländern aus denen mutmaßlich terroristische Aktivitäten vermutet werden.
Welche Unternehmen sind verpflichtet einen Geldwäschebeauftragten zu stellen?
Das GwG (Geldwäschegesetz) kann Unternehmen verpflichten einen Geldwäschebeauftragten zu stellen, wenn deren Dienstleistungen und oder Produkte nachweislich
häufig zur Geldwäsche genutzt werden. Auch die Schulung von verantwortlichen Mitarbeitern und Führungskräften kann hierbei verlangt werden.
Was beinhalten die Seminare und Schulungen?
Grundsätzlich vermittelt eine Erstschulung zum Thema Geldwäsche die Prävention. Hierbei lernen die Teilnehmer im Workshop oder im Seminar das Erkennen von verdächtigen Transaktionen. Ebenso werden die Inhalte des GwG vermittelt. Das Ziel der Weiterbildung ist es, Ihr Unternehmen vor Missbrauch durch kriminelle Organisationen zu schützen. Hierbei geht es um Betrugspräventionen und die drei Phasen der Geldwäsche wie Einspeisung - Verschleierung und Integration.
In der Regel werden auch Fallbeispiele zur Geldwäsche behandelt. Dabei geht es auch um den seit 2014 im GwG verankerten § 11 zum Verdachtsmeldewesen. Damit bzw. gleichzeitig sind hier bestimmte Anforderungen der Ermittlungsbehörden zu erfüllen. Bei Verdachtsmeldungen zur Geldwäsche ist ein bestimmter Informationsgehalt im Meldewesen sowie Formen und Regeln zu erfüllen.
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