Befähigte Person für Aufzüge (Befreiung von Personen).
Befähigte Person (Aufzugswärter) für Aufzüge - Sachkenntnis für mehr Sicherheit nach BetrSichV und TRBS 3121 /
Aufzugsanlagen gelten als gefährliche Anlagen und sind überwachungspflichtig. Erfüllen Sie mit diesem Seminar die Verpflichtung, sich als Befähigte Person u.a. nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) und TRBS 2181 (Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln) zu qualifizieren.
Ihr Nutzen
Sie erlangen den Nachweis der Sachkunde "Befähigte Personen für Aufzüge (Aufzugswärter)“ nach BetrSichV Anhang 1 Abs. 4.1 und TRBS 3121 und TRBS 2181.Sie erhalten das notwendige Wissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen, über Verordnungen und Betriebsvorschriften.Sie lernen Aufgaben, Pflichten und Befugnisse kennen, die Sie laut Betriebssicherheitsverordnung als "Befähigte Person für Aufzüge" (Aufzugswärter) haben.
Inhalt
Aufgaben und Pflichten des Betreibers von AufzugsanlagenAufzugsanlagen für Güter- und PersonenbeförderungSicherheitstechnische EinrichtungenAufgaben und Pflichten der Befähigten Person für Aufzüge (Aufzugswärter) nach BetrSichV, TRBS 2181 und 3121Aufzugsbauarten und besondere Aufgaben der Befähigten Person (Aufzugswärter)Befreiung von PersonenVerhalten bei Störungen
Veranstaltungs-Code | FB24-95229-52465151 |