Gabelstapler Ausbildung in Bonn
Die Stadt Bonn gehört zum Regierungsbezirk Köln. Mit über 300.000 Einwohnern ist Bonn eine der 20 größten Städte Deutschlands. Am Wirtschaftsstandort Bonn haben sich seit dem Regierungsumzug nach Berlin mehrere DAX-Konzerne und knapp 16.000 mittelständischen Unternehmen angesiedelt. Auch zum Bildungsthema Gabelstapler Ausbildung finden sich zahlreiche Akademien und Seminarangebote.
Zu den Besonderheiten des Standorts zählen zukunftsweisende Technologiefelder, wie zum Beispiel in der Kommunikations- und Informationswirtschaft oder im Gesundheitssektor. Weiter sind in in Bonn 18 Einrichtungen der Vereinten Nationen angesiedelt.
Der Arbeitsmarkt in Bonn ist stark durch den Dienstleistungssektor geprägt. So arbeiten rund 90 Prozent der Beschäftigten in diesem Sektor. Einen besonderen Zuwachs konnten dabei in den letzten Jahren wissensorientierte und technische Dienstleistungen verzeichnen. Daher herrscht auf dem Arbeitsmarkt stets eine starke Nachfrage an hoch spezialisierten Fach- und Führungskräften. Diesen Anforderungen an den Arbeitsmarkt trägt auch das Angebot in der Weiterbildung Rechnung, z.B. im Bereich Gabelstapler Ausbildung.
Gabelstapler Ausbildung in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Gabelstapler Ausbildung zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Gabelstapler Ausbildung bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Gabelstapler Ausbildung, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Warum einen Staplerschein machen?
Wer im betrieblichen Umfeld einen Stapler oder andere Flurförderzeuge führen möchte, benötigt dafür einen passenden Führerschein. Dieser entspricht der Führerscheinklasse L.
Flurförderzeugfahrer müssen laut der DGUV Vorschrift 68 nach dem DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ geschult und ausgebildet werden. Danach erfolgt eine Prüfung in Theorie und Praxis.
Nicht ausgebildetes Fahrpersonal gefährdet nicht nur die Sicherheit, sondern trägt auch das Haftungsrisiko.
Folgende Inhalte werden in der Schulung vermittelt:
• rechtliche Grundlagen
• Unfallverhütung
• tägliche Einsatzprüfung
• Fahrverhalten und Fahrzeugcharakteristik
• Sicherheitsregeln beim Umgang mit Last
• Fahrübungen
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Besitz eines PKW-Führerscheines ist keine Voraussetzung für das Stapler fahren.
Kosten und Dauer für die Ausbildung
Die Schulungsdauer richtet sich nach den Vorkenntnissen. Wer eine Grundschulung (ohne Fahrkenntnisse) für den Staplerschein machen möchte, sollte dafür 2 bis 3 Tage einplanen. Wer jedoch bereits praktische Erfahrung im Führen eines Staplers hat, kann dagegen meist eine 1-tägige Schulung absolvieren.
Auch die Kosten variieren abhängig von der Schulungsdauer. Für Anfänger belaufen sich die Gebühren auf 250 bis 400 Euro. Bei Teilnehmern mit Vorkenntnissen liegen diese deutlich niedriger, nämlich bei etwa 150 bis 200 Euro.
Sollten Sie in der Vergangenheit eine Grundausbildung mit Führerscheinprüfung gemacht haben, oder den Schein verloren haben, genügt auch hier eine 1-tätige Schulung. Die jährliche Unterweisung ersetzt dies nicht, bzw. ist hierfür nicht ausreichend.
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