Gabelstapler Ausbildung in Duisburg
In Duisburg haben sich seit jeher international erfolgreiche Unternehmen angesiedelt. Das liegt vor allem an der verkehrsgünstigen Lage der Stadt mitten im Ballungsraum Rhein-Ruhr, welche die Erreichbarkeit für Weiterbildungsangebote zum Thema Gabelstapler Grundausbildung - aktuelle Kurse sehr gut löst. In Duisburg befindet sich auch der weltweit größte Binnenhafen. Vor allem durch die optimale Vernetzung von Wasserwegen, Straßen- und Schienenverkehr hat sich Duisburg zu einer der bedeutendsten Logistikstandorte Europas etabliert.
Duisburg ist außerdem die europäische Metropole des Stahls. Traditionelle Unternehmen wie Thyssen Krupp Stahl AG oder die Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH sind hier ansässig.
Wirtschaftsstarke Branchen wachsen aber auch in der Informations-, Kommunikations-, und Mikrotechnologie. Ebenso schafft der Dienstleistungssektor sowie die Umwelt- und Energietechnik neue Arbeitsplätze.
Ausreichende Möglichkeiten zur Weiterbildung zum Thema Gabelstapler Ausbildung sind in Duisburg vorhanden. Ausbildungen, Lehrgänge und Kurse lohnen in vielen Wirtschaftszweigen. Hier finden Sie passende Fortbildungen - Gabelstapler Grundausbildung - aktuelle Kurse.
Gabelstapler Ausbildung in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Gabelstapler Ausbildung zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Gabelstapler Ausbildung bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Gabelstapler Ausbildung, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Warum einen Staplerschein machen?
Wer im betrieblichen Umfeld einen Stapler oder andere Flurförderzeuge führen möchte, benötigt dafür einen passenden Führerschein. Dieser entspricht der Führerscheinklasse L.
Flurförderzeugfahrer müssen laut der DGUV Vorschrift 68 nach dem DGUV Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ geschult und ausgebildet werden. Danach erfolgt eine Prüfung in Theorie und Praxis.
Nicht ausgebildetes Fahrpersonal gefährdet nicht nur die Sicherheit, sondern trägt auch das Haftungsrisiko.
Folgende Inhalte werden in der Schulung vermittelt:
• rechtliche Grundlagen
• Unfallverhütung
• tägliche Einsatzprüfung
• Fahrverhalten und Fahrzeugcharakteristik
• Sicherheitsregeln beim Umgang mit Last
• Fahrübungen
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Der Besitz eines PKW-Führerscheines ist keine Voraussetzung für das Stapler fahren.
Kosten und Dauer für die Ausbildung
Die Schulungsdauer richtet sich nach den Vorkenntnissen. Wer eine Grundschulung (ohne Fahrkenntnisse) für den Staplerschein machen möchte, sollte dafür 2 bis 3 Tage einplanen. Wer jedoch bereits praktische Erfahrung im Führen eines Staplers hat, kann dagegen meist eine 1-tägige Schulung absolvieren.
Auch die Kosten variieren abhängig von der Schulungsdauer. Für Anfänger belaufen sich die Gebühren auf 250 bis 400 Euro. Bei Teilnehmern mit Vorkenntnissen liegen diese deutlich niedriger, nämlich bei etwa 150 bis 200 Euro.
Sollten Sie in der Vergangenheit eine Grundausbildung mit Führerscheinprüfung gemacht haben, oder den Schein verloren haben, genügt auch hier eine 1-tätige Schulung. Die jährliche Unterweisung ersetzt dies nicht, bzw. ist hierfür nicht ausreichend.
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