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Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war HBK Hamburger Berufsfachschule f.
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Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Informationen zu unserer Ausbildung Wir bieten: 2 Jahre Vollzeitunterricht (6 Unterrichtsstunden täglich wochentags), 15 Teilnehmern pro Klasse, Praktika im schuleigenen Institut Abschluss: Kosmetiker/-in und Fußpfleger/-in Die HBK ist staatlich anerkannt, was bedeutet, dass der Unterricht und die Lehrkräfte von der Hamburger Schulbehörde mit überwacht werden. Hier unterrichten viele Akademiker, die Qualität der Ausbildung ist besonders hoch. Das Schulgeld ist mehrwertsteuerbefreit und anrechenbar in der Steuererklärung. Inhalte: Praktische und theoretische Kenntnisse und Fertigkeiten in -Gesichtsbehandlungen - Fußpflege - Handpflege/ Maniküre - Körperbehandlungen/ Massagen/ Wellness - dekorative Kosmetik Modellunterricht und praktisches Arbeiten im schuleigenen Institut unter Aufsicht qualifizierter Dozenten, kein externes Praktikum nötig! Theoretisches Wissen hierzu wird vermittelt. Dazu kommen Fächer - Anatomie Dermatologie - Warenkunde Apparatekunde - Sprache und Kommunikation, Fremd-Sprachen Gemeinschaftskunde inkl. Religion - Wirtschaft und Recht Ernährungslehre Kosten für die zwei Jahre 12.002 € inkl. Material, Ratenzahlung möglich, Schüler-Bafög-fähig , Bildungskredit/-gutschein Zugangsvoraussetzungen 18 Jahre alt, Schulabschluss, Gesundheitsnachweis, Führungszeugnis und deutsche Sprachke
Ausbildungsvertrag
zwischen
der HBK Hamburger Berufsfachschule für Kosmetik GmbH
und
_______________________________________ (Teilnehmer)
In der Maßnahme:
„Ausbildung zur Kosmetikerin und Fußpflegerin mit staatlicher Anerkennung“
Vertragsbedingungen zur zweijährigen Kosmetikausbildung
0. Inhalte der Ausbildung/ Begriffsbestimmung
Die HBK ist eine staatlich anerkannte Ergänzungsschule und steht für eine umfassende, qualifizierte Ausbildung zur Kosmetikerin. Wir verbinden die Vermittlung der theoretischen Grundlagen mit praktischem Training unter einem Dach.
Die Theorie:
Kenntnisse der Haut (Dermatologie), Ernährungslehre und Anatomie, Warenkunde, Chemie, Apparatekunde, Hygiene, Massagetechniken, Hand- und Fußpflege und dekorative Kosmetik, allgemein bildende Fächer Deutsch und Politik (z. B. Verkaufsgespräche, Waren kalkulieren, Buchführung, Rechtskunde)
Die Praxis:
Ende des 1. Semesters können bereits Modelle behandelt werden. Nach dem 3. Semester wird der Theorie-Part mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Im 4. Semester wird unter Aufsicht der Lehrkräfte das neu erworbene Wissen praktisch geübt an Kunden, die als Modelle in den schulinternen Institutsbereich kommen.
Ferienzeiten sind jeweils eine Woche im Frühjahr, Herbst und Weihnachten/ Neujahr, drei Wochen im Sommer.
1. Begriffsbestimmung | Laufzeit
Der Schulvertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Vertragsbeginn ist der 1. April/ 1. Oktober des ersten Schuljahres, Vertragsende der 31.3./ 30.9. des zweiten Schuljahres. Die Schulhalbjahre (Semester) sind die Zeiträume vom 1. Oktober bis 31. März sowie 1. April bis 30. September eines jeden Schuljahres.
Bei Nichtversetzung endet der Schulvertrag, wenn eine entsprechende Verlängerung der Ausbildung nicht vertraglich vereinbart wird.
Vertragsbeginn ist der ………..
Vertragsende ist der …………..
Der Unterricht findet täglich in sechs Schulstunden statt, in der Regel von Montag bis Freitag um 8.30 bis 13.30 Uhr. Die kann in Ausnahmefällen bis 19 Uhr dauern.
2. Vertragsabschluss
Für die Annahme sendet die Schule den Vertrag gegengezeichnet in Kopie zurück.
3. Verpflichtung der Schule
Durch die Annahme-Erklärung verpflichtet sich die Schule zur Reservierung eines Ausbildungsplatzes und zur Ausbildung der Schülerin auf der Grundlage der gesetzlichen Ausbildungsrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung unter Berücksichtigung der besonderen Schwerpunkte der Schule.
4. Persönliche Voraussetzungen / Verpflichtung der Schülerin
Für die kosmetische Schulausbildung wird ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt. Die Schülerin hat einen zufrieden stellenden Schulabschluss nachzuweisen. Weiter werden gute Allgemeinbildung, ausreichende Deutschkenntnisse, gute Umgangsformen, ein gepflegtes Äußeres sowie manuelle Geschicklichkeit vorausgesetzt.
Die Schülerin versichert, die gesetzlich vorgeschriebenen und persönlichen Zugangsvoraussetzungen zum Ausbildungsbeginn zu erfüllen und verpflichtet sich, die entsprechenden Unterlagen und Nachweise spätestens zu Beginn der Ausbildung vorzulegen. Die Schülerin verpflichtet sich, die Schulordnung zu beachten und einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht. Die Schülerin ist verpflichtet, die Kosten für schuldhaft beschädigte oder nicht zurückgegebene Geräte und Lehrmittel der Schule zu erstatten.
5. Entgelte
Die Ausbildung ist für die Schülerin kostenpflichtig. Es gelten nachfolgende Zahlungsverpflichtungen:
a) Die Aufnahmegebühr beträgt 100,00 EUR. Die Aufnahmegebühr wird 14 Tage vor Ausbildungsbeginn, bei späterer Anmeldung sofort mit Anmeldung fällig. Nimmt eine Schülerin nach Abschluss des Ausbildungsvertrages den Ausbildungsplatz nicht in Anspruch, so bleibt die Pflicht zur Zahlung der Ausbildungskosten bestehen bzw. kann ein Rückzahlungsanspruch nicht geltend gemacht werden, es sei denn, der Rücktritt ist der Schulleitung per eingeschriebenen Brief spätestens sechs Wochen vor Beginn der Ausbildung erklärt worden. Die Aufnahmegebühr wird in diesem Fall als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
b) Der Kostenbeitrag pro Semester der viersemestrigen Ausbildung zur Kosmetikerin beträgt 2.400,00 EUR.
Der Kostenbeitrag ist zu Beginn eines jeden Semesters zur Zahlung fällig, zahlbar bis zum 5. des entsprechenden Monats.
Bei sofortiger Zahlung der Gesamtkosten gewährt die Schule ein Skonto von 2 %.
Monatliche Ratenzahlung ist auf schriftlichen Antrag möglich. Die Raten sind zum 5. eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Bitte richten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ein über monatlich 400 € oder geben die Einwilligung zum Einzug per Lastschriftverfahren.
Für den Fall, dass die Erhöhung der Ausgaben und Aufwendungen (z.B. gesetzlich bedingte Gehaltserhöhungen, Erhöhung der Steuer- und Sozialabgaben) die Kalkulationsgrundlage maßgeblich beeinflusst, bleibt es der Schule vorbehalten, eine angemessene Erhöhung der Kostenbeiträge zu fordern, jedoch frühestens ab Beginn des darauf folgenden Schulhalbjahres.
c) Bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit der vorgenannten Zahlungsbeträge erhebt die Schule während des Verzugszeitraumes Verzugszins. Ferner wird pro Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR der Schülerin in Rechnung gestellt, es sei denn, die Schülerin weist nach, dass diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Sämtliche Zahlungen sind zu leisten auf eines der Konten der HBK Kosmetikschule.
6. Vorzeitige Beendigung und Unterbrechung des Vertrages
Sämtliche Kündigungen sind schriftlich per eingeschriebenen Brief zu erklären.
a) Kündigung vor Ausbildungsbeginn
Eine Kündigung, die mindestens sechs Wochen vor Beginn der Ausbildung erklärt wird, ist ohne weitere Zahlungsverpflichtung mit sofortiger Wirkung möglich. Die Aufnahmegebühr wird in diesem Fall als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Der Schülerin bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind.
Eine Kündigung vor Beginn der Ausbildung im Übrigen ist ausgeschlossen.
b) Kündigung nach Ausbildungsbeginn
Während des laufenden Schuljahres kann der Schulvertrag zum Ende eines jeden Schulhalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen zum Halbjahresende gekündigt werden. Gleiches gilt, wenn die Schule die Kostenbeiträge gemäß Ziffer 5 b) letzter Absatz erhöht.
Im Übrigen kann der Schulvertrag von den Vertragsparteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gemäß § 626 BGB gekündigt werden. Die Kündigungsgründe sind anzugeben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblicher Verletzung der Schulordnung, bei Verletzung der Schulordnung trotz Ermahnung und Androhung der Kündigungsfolge, bei völlig unzureichender Mitarbeit, bei Zahlungsrückstand von mehr als zwei Raten im Falle der Vereinbarung von
Ratenzahlung oder anderer Gebühren von mehr als drei Monaten. Im Fall der fristlosen Kündigung sind die Schulgebühren bis zum Ablauf des nächst möglichen ordentlichen Kündigungstermins zu entrichten, sofern die Kündigung aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens der Schülerin erfolgte.
Von diesem Betrag werden für die nicht benötigten Sachaufwendungen 5% abgezogen, es sei denn, die Schülerin weist nach, dass die Ersparnis höher ausfällt.
Die Anwendung des § 627 BGB (fristlose Kündigung ohne Grund) ist für beide Vertragspartner ausgeschlossen.
c) Unterbrechung
Während des laufenden Schuljahres kann die Ausbildung in Abstimmung mit der Schulleitung aus wichtigem Grunde unterbrochen werden. Die durch die Unterbrechung entfallenden Ausbildungsabschnitte sind in Abstimmung mit der Schulleitung nachzuholen. Die Wiedereingliederung erfolgt im Regelfalle in das Semester, in dem die Unterbrechung begann. Voraussetzung für die Unterbrechung ist die unverzügliche Anzeige durch die Schülerin und die Anerkennung des wichtigen Grundes durch die Schule.
7. Verlängerung der Ausbildung
Wird im Falle der Nichtversetzung oder des Nichtbestehens der Abschlussprüfung mit der Schule eine Verlängerung der Ausbildung vereinbart, sind die zusätzlichen Kosten (monatlicher Ausbildungsbetrag in jeweils gültiger Höhe) von der Schülerin zu tragen. Ziffer 5 gilt entsprechend.
8. Einredeverzicht
Die Schülerin verzichtet auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung.
9. Datenschutz
Die persönlichen Daten werden intern gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
10. Patent- und Urheberrechte
An Schulungsmaterial, der gesamten Software, Kundeninformationen und ähnlichen Unterlagen behält sich die Schule das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden; gleiches gilt für die Erstellung von Kopien jeglicher Form. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte kann die Schule nicht haftbar gemacht werden.
11. Garantie und Haftung
Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Empfang der Dienstleistung schriftlich geltend zu machen. Die
Gewährleistung der Schule beschränkt sich nach Ermessen auf Wiederholung der vereinbarten Leistung von Schulungs- oder Lehrgangsmaßnahmen.
Die Schülerinnen sind im Rahmen der betrieblichen Unfallversicherung gegen etwaige Unfälle versichert. Eine darüber hinausgehende Haftung übernimmt die Schule nicht. Eine Haftung für Schäden, die nur auf einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung seitens der Schule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen. Die Schule haftet insbesondere nicht für von Dritten verursachten Sach- oder Körperschäden. Die Schule haftet nicht für abhanden gekommenes Eigentum der Schülerinnen. Die Schülerin ist für Materialien verantwortlich und haftbar, die ihr für Unterrichts-/Lernzwecke übergeben wurden.
12. Verjährung
Ansprüche der Schülerin aus dem Vertragsverhältnis verjähren nach drei Monaten, soweit sie der Schule nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt wurden.
13. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Gleiches gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die beidseitigen Leistungen sind am Ort der ausbildenden Schule zu erfüllen. Eine eventuelle Teilunwirksamkeit von einzelnen Punkten berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die entsprechenden Punkte sind dann so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
Gerichtsstand ist Hamburg.
Schulordnung
1. Jede Schülerin ist zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts sowie zum Praktikum verpflichtet. Der Unterricht einschließlich des Praktikums findet in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 8:30 bis 13:30 Uhr statt. Ein telefonisches Abmelden in der Schule wird erwartet, wenn man am Unterricht nicht teilnehmen kann. Bei Nichterscheinen wird eine Schulunfähigkeitsbescheinigung oder ein Attest des behandelnden Arztes verlangt. Das erforderliche Praktikum kann innerhalb der Schule absolviert werden.
Bei einer Fehlquote von über 30% beim Unterricht bzw. bei Leistungsnachweisen kann die betreffende Lehrkraft eine Notengebung verweigern.
2. Im Allgemeinen werden schriftliche und praktische Leistungsnachweise rechtzeitig angekündigt. Nimmt eine Schülerin dennoch nicht an solchen Arbeiten teil, so gilt nur eine in Ziffer 1 erwähnte Bescheinigung als Entschuldigung. Andernfalls wird die nicht angefertigte Arbeit mit "ungenügend" bewertet. Die Versetzung und das Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung sind durch die jeweilige Ausbildungsordnung geregelt.
3. Es ist Pflicht der Schülerin, auf Sauberkeit in den Übungs- und Unterrichtsräumen zu achten. Zu diesem Zweck wird von den Schülerinnen selbst ein Ordnungsdienst ausgeübt, der von Woche zu Woche wechselt und dessen Aufgaben am "Schwarzen Brett" der Schule aushängen. Jede Schülerin hat ihren Arbeitsplatz und die Geräte, mit denen sie arbeitet, selbst in Ordnung zu halten, sowie die Anschläge am "Schwarzen Brett" regelmäßig zur Kenntnis zu nehmen. Informationen über Kundendaten unterliegen dem Datenschutz. Sie sind nicht aus den schuleigenen Räumen zu entfernen.
4. Schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigungen der Schulräume und ihrer Einrichtungsgegenstände sowie Geräte verpflichten zu Schadenersatz. Leihgeräte müssen pfleglich behandelt und im Schadensfall ersetzt werden.
5. Liegengebliebene Geräte und persönliches Eigentum werden eingesammelt.
6. Zur praktischen Leistungsbewertung gehören die Beurteilung der gestellten Aufgaben, Sauberkeit und Sorgfalt der praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften.
7. Im Übungsraum ist das Tragen von Kosmetikkitteln vorgeschrieben.
8. Alkoholgenuss ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
9. Andere praktische Tätigkeiten als die vom Lehrpersonal vorgeschriebenen sind untersagt. Ausgeliehene Geräte sind gleich nach Gebrauch abzugeben.
10. Für persönliche Gegenstände der Schülerinnen übernimmt die Schule keine Haftung.
11. Den Anordnungen des Schulpersonals ist Folge zu leisten.
12. Bei schweren Zuwiderhandlungen sowie häufigen Verstößen gegen die Schulordnung besteht die Möglichkeit des Schulverweises.
13. Eventuelle Änderungen der Schulordnung werden den Schülerinnen rechtzeitig mitgeteilt.
Übersicht Extra-Kosten:
Folgende Materialien bzw. Bücher sind während der 2-jährigen Ausbildung
anzuschaffen. Die Materialbestellung läuft teilweise über die Schule. Infos zu Bezugsquellen, spezielle Tipps erhalten Sie im Unterricht. Deshalb bitte erst im Verlauf der Ausbildung anschaffen!
1. Semester:
Bettlaken, Handtücher, Kittel, Schuhe circa 350,--€
Kosmetik- und Maniküre-Ausstattung circa 200,-- €
Kosmetikbücher circa 150,-- €
Pinsel circa 120,-- €
2. Semester:
Fußpflegebuch, Dermatologie-Buch 300 €
Fußpflegeset (Fräser, Zangen) 250,- €
Verbrauchsmaterial wie Desinfektionsmittel, Handschuhe, Mundschutz, Kosmetiktücher, Wattepads
Anmelde-Erklärung
Hiermit melde ich mich (Angaben der Bewerberin):
Name: _____________________________________
Vorname: _____________________________________
Geburtstag: _____________________________________
Geburtsort: _____________________________________
Anschrift: _____________________________________
Telefon: _____________________________________
Mobil _____________________________________
Mail _____________________________________
Schulabschluss ______________________________________
Nationalität _____________________________________
für den am ____________ beginnenden Lehrgang für eine staatlich geprüfte Berufsausbildung im Fachbereich Kosmetik an der HBK Hamburger Berufsfachschule für Kosmetik GmbH an.
Dieser Anmeldung füge ich folgende Unterlagen bei:
Mit Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung der Schule bei der Bewerberin ist der Schulvertrag zu den vereinbarten Bedingungen wirksam zustande gekommen.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Schulordnung Vertragsbestandteile sind und bin hiermit einverstanden. Ich habe diese erhalten und zur Kenntnis genommen.
Ort, Datum Unterschrift der Bewerberin (Vor- und Zuname)
Mit der vorstehenden Anmeldung unserer/meiner Tochter sind wir/bin ich einverstanden. Gleichzeitig verpflichten wir uns/ich mich, die gesamten Verbindlichkeiten aus dem Schulvertrag gesamtschuldnerisch zu tragen.
Name, Vorname, Anschrift
Name, Vorname, Anschrift
? Ich versichere, dass ich alleinerziehungsberechtigt bin.
? Ich bin nicht alleinerziehungsberechtigt, versichere jedoch, dass der andere Erziehungsberechtigte mit der Abgabe der Erklärung einverstanden ist und mich hierzu ermächtigt hat.
Wir sind/ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Schulordnung Vertragsbestandteil sind und sind/bin hiermit einverstanden. Wir haben/ich habe diese erhalten und zur Kenntnis genommen.
Ort, Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten (Vor- und Zuname)
Annahme-Erklärung
Hiermit bestätigen wir die Aufnahme von
Name, Vorname zum
in die HBK Hamburger Berufsfachschule für Kosmetik GmbH im Fachbereich Kosmetik.
Ort, Datum Schulleitung
Sondervereinbarung Ratenzahlung
Vereinbarung zwischen der HBK Hamburger Berufsfachschule für Kosmetik GmbH in Hamburg, Hoheluftchaussee 108, 20253 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Harms (im Folgenden HBK genannt), und der Schülerin (im Folgenden Ratenzahler genannt)
Name: _____________________________________________
Telefonnummer: _____________________________________________
Email-Adresse: _____________________________________________
Strasse: _____________________________________________
PLZ / Ort: _____________________________________________
Abweichend von der Regelung der Zahlung der Ausbildungsentgelte in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der HBK erfolgt die Zahlung der Ausbildungskosten (Ziffer 5 b der AGB) in vierundzwanzig Monatsraten in Hohe von 400,00 Euro.
(Barzahlungspreis am 1. Schultag: 9.408,00 EUR / Teilzahlungspreis: 9.600,00 EUR / entspricht einem eff. Jahreszins von 0 %)
Die erste Rate wird 14 Tage vor Ausbildungsbeginn, bei späterer Anmeldung sofort mit Anmeldung fällig und vom genannten Konto abgebucht. Die weiteren Raten werden monatlich zum 1. eines jeden Monats abgebucht, erstmals im auf die erste Rate folgenden Monat. Der Ratenzahler versichert, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und keine Gründe vorliegen, die einer Ratenzahlung entgegenstehen. Der Ratenzahler verpflichtet sich, für ausreichende Deckung zur Einlösung der Raten zu sorgen. Sämtliche Kosten, die durch den Nichtausgleich von vereinbarten Ratenzahlungen entstehen, sowie den Verzugsschaden trägt der Ratenzahler. Kommt der Ratenzahler schuldhaft mit fälligen Ratenzahlungen in Verzug, so werden alle anderen offenen Forderungen sofort fällig. Im Falle des Widerrufs bzw. einer vollständigen Auflösung des Ausbildungsvertrages fällt zusätzlich zu den Stornogebühren (siehe Ziffer 6 der AGB) eine pauschale Bearbeitungsgebühr für die Stornierung der Ratenzahlungsvereinbarung in Höhe von € 100,- an. Diese wird sofort fällig und ist an die HBK zu leisten. Dem Ratenzahler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass eine geringere Bearbeitungsgebühr als die aufgeführte Pauschale entstanden ist. Leistungsmängel sind gegenüber der HBK geltend zu machen und berühren die Ratenvereinbarung nicht. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Wir bitten Sie um ihr Verständnis, dass wir bei der Ratenzahlung aus buchungstechnischen Gründen
die Einzugsermächtigung als Zahlung vorgesehen haben.
Lastschriftverfahren
Hiermit ermächtige ich die HBK Hamburger Berufsfachschule für Kosmetik GmbH, meine Ausbildungsgebühren in Höhe von 400,00 Euro monatlich von meinem unten genannten Konto abzubuchen.
Name: ______________________ Vorname: ______________________
IBAN: ______________________ BIC: ______________________
Bank: _____________________________________________________________
Datum: ______________________ Unterschrift: ______________________
Vertragsbedingungen/Widerrufsbelehrung:
Diese Vereinbarung kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung schriftlich gegenüber der HBK widerrufen werden. Grundlage für diesen Vertrag im Übrigen sind ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ort / Datum __________________________________ Untersc
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Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war HBK Hamburger Berufsfachschule f.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Informationen zu unserer Ausbildung Wir bieten: 2 Jahre Vollzeitunterricht (6 Unterrichtsstunden täglich wochentags), 15 Teilnehmern pro Klasse, Praktika im schuleigenen Institut Abschluss: Kosmetiker/-in und Fußpfleger/-in Die HBK ist staatlich anerkannt, was bedeutet, dass der Unterricht und die Lehrkräfte von der Hamburger Schulbehörde mit überwacht werden. Hier unterrichten viele Akademiker, die Qualität der Ausbildung ist besonders hoch. Das Schulgeld ist mehrwertsteuerbefreit und anrechenbar in der Steuererklärung. Inhalte: Praktische und theoretische Kenntnisse und Fertigkeiten in -Gesichtsbehandlungen - Fußpflege - Handpflege/ Maniküre - Körperbehandlungen/ Massagen/ Wellness - dekorative Kosmetik Modellunterricht und praktisches Arbeiten im schuleigenen Institut unter Aufsicht qualifizierter Dozenten, kein externes Praktikum nötig! Theoretisches Wissen hierzu wird vermittelt. Dazu kommen Fächer - Anatomie Dermatologie - Warenkunde Apparatekunde - Sprache und Kommunikation, Fremd-Sprachen Gemeinschaftskunde inkl. Religion - Wirtschaft und Recht Ernährungslehre Kosten für die zwei Jahre 12.002 € inkl. Material, Ratenzahlung möglich, Schüler-Bafög-fähig , Bildungskredit/-gutschein Zugangsvoraussetzungen 18 Jahre alt, Schulabschluss, Gesundheitsnachweis, Führungszeugnis und deutsche Sprachke
Ausbildungsvertrag
zwischen
der HBK Hamburger Berufsfachschule für Kosmetik GmbH
und
_______________________________________ (Teilnehmer)
In der Maßnahme:
„Ausbildung zur Kosmetikerin und Fußpflegerin mit staatlicher Anerkennung“
Vertragsbedingungen zur zweijährigen Kosmetikausbildung
0. Inhalte der Ausbildung/ Begriffsbestimmung
Die HBK ist eine staatlich anerkannte Ergänzungsschule und steht für eine umfassende, qualifizierte Ausbildung zur Kosmetikerin. Wir verbinden die Vermittlung der theoretischen Grundlagen mit praktischem Training unter einem Dach.
Die Theorie:
Kenntnisse der Haut (Dermatologie), Ernährungslehre und Anatomie, Warenkunde, Chemie, Apparatekunde, Hygiene, Massagetechniken, Hand- und Fußpflege und dekorative Kosmetik, allgemein bildende Fächer Deutsch und Politik (z. B. Verkaufsgespräche, Waren kalkulieren, Buchführung, Rechtskunde)
Die Praxis:
Ende des 1. Semesters können bereits Modelle behandelt werden. Nach dem 3. Semester wird der Theorie-Part mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen. Im 4. Semester wird unter Aufsicht der Lehrkräfte das neu erworbene Wissen praktisch geübt an Kunden, die als Modelle in den schulinternen Institutsbereich kommen.
Ferienzeiten sind jeweils eine Woche im Frühjahr, Herbst und Weihnachten/ Neujahr, drei Wochen im Sommer.
1. Begriffsbestimmung | Laufzeit
Der Schulvertrag wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Vertragsbeginn ist der 1. April/ 1. Oktober des ersten Schuljahres, Vertragsende der 31.3./ 30.9. des zweiten Schuljahres. Die Schulhalbjahre (Semester) sind die Zeiträume vom 1. Oktober bis 31. März sowie 1. April bis 30. September eines jeden Schuljahres.
Bei Nichtversetzung endet der Schulvertrag, wenn eine entsprechende Verlängerung der Ausbildung nicht vertraglich vereinbart wird.
Vertragsbeginn ist der ………..
Vertragsende ist der …………..
Der Unterricht findet täglich in sechs Schulstunden statt, in der Regel von Montag bis Freitag um 8.30 bis 13.30 Uhr. Die kann in Ausnahmefällen bis 19 Uhr dauern.
2. Vertragsabschluss
Für die Annahme sendet die Schule den Vertrag gegengezeichnet in Kopie zurück.
3. Verpflichtung der Schule
Durch die Annahme-Erklärung verpflichtet sich die Schule zur Reservierung eines Ausbildungsplatzes und zur Ausbildung der Schülerin auf der Grundlage der gesetzlichen Ausbildungsrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung unter Berücksichtigung der besonderen Schwerpunkte der Schule.
4. Persönliche Voraussetzungen / Verpflichtung der Schülerin
Für die kosmetische Schulausbildung wird ein Mindestalter von 18 Jahren vorausgesetzt. Die Schülerin hat einen zufrieden stellenden Schulabschluss nachzuweisen. Weiter werden gute Allgemeinbildung, ausreichende Deutschkenntnisse, gute Umgangsformen, ein gepflegtes Äußeres sowie manuelle Geschicklichkeit vorausgesetzt.
Die Schülerin versichert, die gesetzlich vorgeschriebenen und persönlichen Zugangsvoraussetzungen zum Ausbildungsbeginn zu erfüllen und verpflichtet sich, die entsprechenden Unterlagen und Nachweise spätestens zu Beginn der Ausbildung vorzulegen. Die Schülerin verpflichtet sich, die Schulordnung zu beachten und einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht. Die Schülerin ist verpflichtet, die Kosten für schuldhaft beschädigte oder nicht zurückgegebene Geräte und Lehrmittel der Schule zu erstatten.
5. Entgelte
Die Ausbildung ist für die Schülerin kostenpflichtig. Es gelten nachfolgende Zahlungsverpflichtungen:
a) Die Aufnahmegebühr beträgt 100,00 EUR. Die Aufnahmegebühr wird 14 Tage vor Ausbildungsbeginn, bei späterer Anmeldung sofort mit Anmeldung fällig. Nimmt eine Schülerin nach Abschluss des Ausbildungsvertrages den Ausbildungsplatz nicht in Anspruch, so bleibt die Pflicht zur Zahlung der Ausbildungskosten bestehen bzw. kann ein Rückzahlungsanspruch nicht geltend gemacht werden, es sei denn, der Rücktritt ist der Schulleitung per eingeschriebenen Brief spätestens sechs Wochen vor Beginn der Ausbildung erklärt worden. Die Aufnahmegebühr wird in diesem Fall als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
b) Der Kostenbeitrag pro Semester der viersemestrigen Ausbildung zur Kosmetikerin beträgt 2.400,00 EUR.
Der Kostenbeitrag ist zu Beginn eines jeden Semesters zur Zahlung fällig, zahlbar bis zum 5. des entsprechenden Monats.
Bei sofortiger Zahlung der Gesamtkosten gewährt die Schule ein Skonto von 2 %.
Monatliche Ratenzahlung ist auf schriftlichen Antrag möglich. Die Raten sind zum 5. eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Bitte richten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ein über monatlich 400 € oder geben die Einwilligung zum Einzug per Lastschriftverfahren.
Für den Fall, dass die Erhöhung der Ausgaben und Aufwendungen (z.B. gesetzlich bedingte Gehaltserhöhungen, Erhöhung der Steuer- und Sozialabgaben) die Kalkulationsgrundlage maßgeblich beeinflusst, bleibt es der Schule vorbehalten, eine angemessene Erhöhung der Kostenbeiträge zu fordern, jedoch frühestens ab Beginn des darauf folgenden Schulhalbjahres.
c) Bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit der vorgenannten Zahlungsbeträge erhebt die Schule während des Verzugszeitraumes Verzugszins. Ferner wird pro Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR der Schülerin in Rechnung gestellt, es sei denn, die Schülerin weist nach, dass diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Sämtliche Zahlungen sind zu leisten auf eines der Konten der HBK Kosmetikschule.
6. Vorzeitige Beendigung und Unterbrechung des Vertrages
Sämtliche Kündigungen sind schriftlich per eingeschriebenen Brief zu erklären.
a) Kündigung vor Ausbildungsbeginn
Eine Kündigung, die mindestens sechs Wochen vor Beginn der Ausbildung erklärt wird, ist ohne weitere Zahlungsverpflichtung mit sofortiger Wirkung möglich. Die Aufnahmegebühr wird in diesem Fall als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Der Schülerin bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind.
Eine Kündigung vor Beginn der Ausbildung im Übrigen ist ausgeschlossen.
b) Kündigung nach Ausbildungsbeginn
Während des laufenden Schuljahres kann der Schulvertrag zum Ende eines jeden Schulhalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen zum Halbjahresende gekündigt werden. Gleiches gilt, wenn die Schule die Kostenbeiträge gemäß Ziffer 5 b) letzter Absatz erhöht.
Im Übrigen kann der Schulvertrag von den Vertragsparteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gemäß § 626 BGB gekündigt werden. Die Kündigungsgründe sind anzugeben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblicher Verletzung der Schulordnung, bei Verletzung der Schulordnung trotz Ermahnung und Androhung der Kündigungsfolge, bei völlig unzureichender Mitarbeit, bei Zahlungsrückstand von mehr als zwei Raten im Falle der Vereinbarung von
Ratenzahlung oder anderer Gebühren von mehr als drei Monaten. Im Fall der fristlosen Kündigung sind die Schulgebühren bis zum Ablauf des nächst möglichen ordentlichen Kündigungstermins zu entrichten, sofern die Kündigung aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens der Schülerin erfolgte.
Von diesem Betrag werden für die nicht benötigten Sachaufwendungen 5% abgezogen, es sei denn, die Schülerin weist nach, dass die Ersparnis höher ausfällt.
Die Anwendung des § 627 BGB (fristlose Kündigung ohne Grund) ist für beide Vertragspartner ausgeschlossen.
c) Unterbrechung
Während des laufenden Schuljahres kann die Ausbildung in Abstimmung mit der Schulleitung aus wichtigem Grunde unterbrochen werden. Die durch die Unterbrechung entfallenden Ausbildungsabschnitte sind in Abstimmung mit der Schulleitung nachzuholen. Die Wiedereingliederung erfolgt im Regelfalle in das Semester, in dem die Unterbrechung begann. Voraussetzung für die Unterbrechung ist die unverzügliche Anzeige durch die Schülerin und die Anerkennung des wichtigen Grundes durch die Schule.
7. Verlängerung der Ausbildung
Wird im Falle der Nichtversetzung oder des Nichtbestehens der Abschlussprüfung mit der Schule eine Verlängerung der Ausbildung vereinbart, sind die zusätzlichen Kosten (monatlicher Ausbildungsbetrag in jeweils gültiger Höhe) von der Schülerin zu tragen. Ziffer 5 gilt entsprechend.
8. Einredeverzicht
Die Schülerin verzichtet auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung.
9. Datenschutz
Die persönlichen Daten werden intern gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
10. Patent- und Urheberrechte
An Schulungsmaterial, der gesamten Software, Kundeninformationen und ähnlichen Unterlagen behält sich die Schule das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden; gleiches gilt für die Erstellung von Kopien jeglicher Form. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte kann die Schule nicht haftbar gemacht werden.
11. Garantie und Haftung
Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Empfang der Dienstleistung schriftlich geltend zu machen. Die
Gewährleistung der Schule beschränkt sich nach Ermessen auf Wiederholung der vereinbarten Leistung von Schulungs- oder Lehrgangsmaßnahmen.
Die Schülerinnen sind im Rahmen der betrieblichen Unfallversicherung gegen etwaige Unfälle versichert. Eine darüber hinausgehende Haftung übernimmt die Schule nicht. Eine Haftung für Schäden, die nur auf einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung seitens der Schule oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist ausgeschlossen. Die Schule haftet insbesondere nicht für von Dritten verursachten Sach- oder Körperschäden. Die Schule haftet nicht für abhanden gekommenes Eigentum der Schülerinnen. Die Schülerin ist für Materialien verantwortlich und haftbar, die ihr für Unterrichts-/Lernzwecke übergeben wurden.
12. Verjährung
Ansprüche der Schülerin aus dem Vertragsverhältnis verjähren nach drei Monaten, soweit sie der Schule nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt wurden.
13. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Gleiches gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die beidseitigen Leistungen sind am Ort der ausbildenden Schule zu erfüllen. Eine eventuelle Teilunwirksamkeit von einzelnen Punkten berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die entsprechenden Punkte sind dann so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird.
Gerichtsstand ist Hamburg.
Schulordnung
1. Jede Schülerin ist zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts sowie zum Praktikum verpflichtet. Der Unterricht einschließlich des Praktikums findet in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 8:30 bis 13:30 Uhr statt. Ein telefonisches Abmelden in der Schule wird erwartet, wenn man am Unterricht nicht teilnehmen kann. Bei Nichterscheinen wird eine Schulunfähigkeitsbescheinigung oder ein Attest des behandelnden Arztes verlangt. Das erforderliche Praktikum kann innerhalb der Schule absolviert werden.
Bei einer Fehlquote von über 30% beim Unterricht bzw. bei Leistungsnachweisen kann die betreffende Lehrkraft eine Notengebung verweigern.
2. Im Allgemeinen werden schriftliche und praktische Leistungsnachweise rechtzeitig angekündigt. Nimmt eine Schülerin dennoch nicht an solchen Arbeiten teil, so gilt nur eine in Ziffer 1 erwähnte Bescheinigung als Entschuldigung. Andernfalls wird die nicht angefertigte Arbeit mit "ungenügend" bewertet. Die Versetzung und das Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung sind durch die jeweilige Ausbildungsordnung geregelt.
3. Es ist Pflicht der Schülerin, auf Sauberkeit in den Übungs- und Unterrichtsräumen zu achten. Zu diesem Zweck wird von den Schülerinnen selbst ein Ordnungsdienst ausgeübt, der von Woche zu Woche wechselt und dessen Aufgaben am "Schwarzen Brett" der Schule aushängen. Jede Schülerin hat ihren Arbeitsplatz und die Geräte, mit denen sie arbeitet, selbst in Ordnung zu halten, sowie die Anschläge am "Schwarzen Brett" regelmäßig zur Kenntnis zu nehmen. Informationen über Kundendaten unterliegen dem Datenschutz. Sie sind nicht aus den schuleigenen Räumen zu entfernen.
4. Schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigungen der Schulräume und ihrer Einrichtungsgegenstände sowie Geräte verpflichten zu Schadenersatz. Leihgeräte müssen pfleglich behandelt und im Schadensfall ersetzt werden.
5. Liegengebliebene Geräte und persönliches Eigentum werden eingesammelt.
6. Zur praktischen Leistungsbewertung gehören die Beurteilung der gestellten Aufgaben, Sauberkeit und Sorgfalt der praktischen Arbeiten unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften.
7. Im Übungsraum ist das Tragen von Kosmetikkitteln vorgeschrieben.
8. Alkoholgenuss ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
9. Andere praktische Tätigkeiten als die vom Lehrpersonal vorgeschriebenen sind untersagt. Ausgeliehene Geräte sind gleich nach Gebrauch abzugeben.
10. Für persönliche Gegenstände der Schülerinnen übernimmt die Schule keine Haftung.
11. Den Anordnungen des Schulpersonals ist Folge zu leisten.
12. Bei schweren Zuwiderhandlungen sowie häufigen Verstößen gegen die Schulordnung besteht die Möglichkeit des Schulverweises.
13. Eventuelle Änderungen der Schulordnung werden den Schülerinnen rechtzeitig mitgeteilt.
Übersicht Extra-Kosten:
Folgende Materialien bzw. Bücher sind während der 2-jährigen Ausbildung
anzuschaffen. Die Materialbestellung läuft teilweise über die Schule. Infos zu Bezugsquellen, spezielle Tipps erhalten Sie im Unterricht. Deshalb bitte erst im Verlauf der Ausbildung anschaffen!
1. Semester:
Bettlaken, Handtücher, Kittel, Schuhe circa 350,--€
Kosmetik- und Maniküre-Ausstattung circa 200,-- €
Kosmetikbücher circa 150,-- €
Pinsel circa 120,-- €
2. Semester:
Fußpflegebuch, Dermatologie-Buch 300 €
Fußpflegeset (Fräser, Zangen) 250,- €
Verbrauchsmaterial wie Desinfektionsmittel, Handschuhe, Mundschutz, Kosmetiktücher, Wattepads
Anmelde-Erklärung
Hiermit melde ich mich (Angaben der Bewerberin):
Name: _____________________________________
Vorname: _____________________________________
Geburtstag: _____________________________________
Geburtsort: _____________________________________
Anschrift: _____________________________________
Telefon: _____________________________________
Mobil _____________________________________
Mail _____________________________________
Schulabschluss ______________________________________
Nationalität _____________________________________
für den am ____________ beginnenden Lehrgang für eine staatlich geprüfte Berufsausbildung im Fachbereich Kosmetik an der HBK Hamburger Berufsfachschule für Kosmetik GmbH an.
Dieser Anmeldung füge ich folgende Unterlagen bei:
- Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopie des Abschlusszeugnisses
- Ärztliches Gesundheitszeugnis (für die paramedizinische Ausbildung, d.h. incl. Blutuntersuchung Hepatitis, HIV)
- Polizeiliches Führungszeugnis
Mit Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung der Schule bei der Bewerberin ist der Schulvertrag zu den vereinbarten Bedingungen wirksam zustande gekommen.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Schulordnung Vertragsbestandteile sind und bin hiermit einverstanden. Ich habe diese erhalten und zur Kenntnis genommen.
Ort, Datum Unterschrift der Bewerberin (Vor- und Zuname)
Mit der vorstehenden Anmeldung unserer/meiner Tochter sind wir/bin ich einverstanden. Gleichzeitig verpflichten wir uns/ich mich, die gesamten Verbindlichkeiten aus dem Schulvertrag gesamtschuldnerisch zu tragen.
Name, Vorname, Anschrift
Name, Vorname, Anschrift
? Ich versichere, dass ich alleinerziehungsberechtigt bin.
? Ich bin nicht alleinerziehungsberechtigt, versichere jedoch, dass der andere Erziehungsberechtigte mit der Abgabe der Erklärung einverstanden ist und mich hierzu ermächtigt hat.
Wir sind/ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Schulordnung Vertragsbestandteil sind und sind/bin hiermit einverstanden. Wir haben/ich habe diese erhalten und zur Kenntnis genommen.
Ort, Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten (Vor- und Zuname)
Annahme-Erklärung
Hiermit bestätigen wir die Aufnahme von
Name, Vorname zum
in die HBK Hamburger Berufsfachschule für Kosmetik GmbH im Fachbereich Kosmetik.
Ort, Datum Schulleitung
Sondervereinbarung Ratenzahlung
Vereinbarung zwischen der HBK Hamburger Berufsfachschule für Kosmetik GmbH in Hamburg, Hoheluftchaussee 108, 20253 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Cornelia Harms (im Folgenden HBK genannt), und der Schülerin (im Folgenden Ratenzahler genannt)
Name: _____________________________________________
Telefonnummer: _____________________________________________
Email-Adresse: _____________________________________________
Strasse: _____________________________________________
PLZ / Ort: _____________________________________________
Abweichend von der Regelung der Zahlung der Ausbildungsentgelte in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der HBK erfolgt die Zahlung der Ausbildungskosten (Ziffer 5 b der AGB) in vierundzwanzig Monatsraten in Hohe von 400,00 Euro.
(Barzahlungspreis am 1. Schultag: 9.408,00 EUR / Teilzahlungspreis: 9.600,00 EUR / entspricht einem eff. Jahreszins von 0 %)
Die erste Rate wird 14 Tage vor Ausbildungsbeginn, bei späterer Anmeldung sofort mit Anmeldung fällig und vom genannten Konto abgebucht. Die weiteren Raten werden monatlich zum 1. eines jeden Monats abgebucht, erstmals im auf die erste Rate folgenden Monat. Der Ratenzahler versichert, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und keine Gründe vorliegen, die einer Ratenzahlung entgegenstehen. Der Ratenzahler verpflichtet sich, für ausreichende Deckung zur Einlösung der Raten zu sorgen. Sämtliche Kosten, die durch den Nichtausgleich von vereinbarten Ratenzahlungen entstehen, sowie den Verzugsschaden trägt der Ratenzahler. Kommt der Ratenzahler schuldhaft mit fälligen Ratenzahlungen in Verzug, so werden alle anderen offenen Forderungen sofort fällig. Im Falle des Widerrufs bzw. einer vollständigen Auflösung des Ausbildungsvertrages fällt zusätzlich zu den Stornogebühren (siehe Ziffer 6 der AGB) eine pauschale Bearbeitungsgebühr für die Stornierung der Ratenzahlungsvereinbarung in Höhe von € 100,- an. Diese wird sofort fällig und ist an die HBK zu leisten. Dem Ratenzahler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass eine geringere Bearbeitungsgebühr als die aufgeführte Pauschale entstanden ist. Leistungsmängel sind gegenüber der HBK geltend zu machen und berühren die Ratenvereinbarung nicht. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Wir bitten Sie um ihr Verständnis, dass wir bei der Ratenzahlung aus buchungstechnischen Gründen
die Einzugsermächtigung als Zahlung vorgesehen haben.
Lastschriftverfahren
Hiermit ermächtige ich die HBK Hamburger Berufsfachschule für Kosmetik GmbH, meine Ausbildungsgebühren in Höhe von 400,00 Euro monatlich von meinem unten genannten Konto abzubuchen.
Name: ______________________ Vorname: ______________________
IBAN: ______________________ BIC: ______________________
Bank: _____________________________________________________________
Datum: ______________________ Unterschrift: ______________________
Vertragsbedingungen/Widerrufsbelehrung:
Diese Vereinbarung kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung schriftlich gegenüber der HBK widerrufen werden. Grundlage für diesen Vertrag im Übrigen sind ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ort / Datum __________________________________ Untersc
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