Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten &
Die Anforderungen gemäß DSGVO und neuem BDSG rechtssicher erfüllen.
Die verantwortliche Stelle ist in der Pflicht, eine Übersicht der Verarbeitungen personenbezogener Daten anzufertigen (Art. 30 EU-DSGVO). Darüber hinaus muss bei Verarbeitungen mit besonderen Risiken für die Rechte der Betroffenen eine Prüfung, die Datenschutz-Folgenabschätzung (Artikel 35 EU-DSGVO) vorgenommen werden.
Ihr Nutzen
Sie kennen die Anforderungen an das geforderte Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und können dieses umfassend und effizient erstellen.Sie können ein „erweitertes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ anlegen und dieses als eine Grundlage zur Erfüllung vieler Nachweispflichten des Verantwortlichen und damit auch Ihrer Prüfverpflichtungen im Rahmen eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) nutzen.Sie können den Verantwortlichen bei der Durchführung einer Risikoanalyse zur Entscheidung unterstützen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)neuer/geplanter Verarbeitungen durchzuführen ist.Sie kennen ein Hilfsmittel wie eine vereinfachte Dokumentation einer DSFA erstellt werden kann.Sie erfahren, was bei der Überprüfung der Zulässigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Verarbeitungen alles zu beachten ist.
Inhalt
Gesetzliche RahmenbedingungenPflichtinhalte und optionale Inhalte von VerarbeitungsverzeichnissenDas VVT als zentraler Bestandteil des DSMSHilfsmittel/Tools für die Erstellung von VerarbeitungsverzeichnissenErmitteln von Angaben für das Verzeichnis von VerarbeitungstätigkeitenAbfrage von notwendigen Informationen (Fragebögen, Interviews) und überprüfen der Informationen; Angaben richtig aktualisierenSchnittstellen zu anderen DokumentationenDie gesetzlich vorgeschriebene Datenschutz-FolgenabschätzungRisikobegriff im Datenschutz, die „Schwellwertanalyse“Tools für die Dokumentation einer DSFAPrüfprozesse und FolgeauditierungenDatenaufbereitungÜberprüfung der Zulässigkeit und Überwachung der Ordnungsmäßigkeit von Verfahren
Veranstaltungs-Code | FB24-95483-52461613 |