Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2.
Erst- und Auffrischungsschulung zum Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer.
Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt fest, wie viele ausgebildete Brandschutz- und Evakuierungshelfer für das jeweilige Unternehmen nötig sind.
Ihr Nutzen
Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse zur Brandverhütung sowie zu Sofortmaßnahmen im Brandfall gemäß ASR A2.2.Sie kennen Ihre Aufgabe als Brandwache.Sie wissen, welche organisatorischen und koordinierenden Aufgaben Sie als Evakuierungshelfer für eine sichere Räumung des Gebäudes und die Evakuierung übernehmen müssen.Sie kommen mit dieser Schulung der (regelmäßigen) Unterweisungsverpflichtung nach ASR A2.2 nach.
Inhalt
Rechtliche Grundlagen (§ 10 ArbSchG, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182))Grundzüge des vorbeugenden BrandschutzesDie betriebliche BrandschutzorganisationAufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- / EvakuierungshelfersMitwirkung im betrieblichen BrandschutzmanagementFunktions- und Wirkungsweise von FeuerlöscheinrichtungenErkennen von BrandgefahrenSicherheitsmaßnahmen bei Feuerarbeiten (Schweißen, Brennschneiden, Löten)Verhalten im BrandfallAlarmpläne und NotfallpläneFlucht- und RettungspläneOrganisation an SammelstellenUnterstützung bei Planung, Vorbereitung und Durchführung von EvakuierungsübungenSicherstellung der selbstständigen Flucht der BeschäftigtenPraktische Übungen (Löschübungen)Praktische Demonstrationen
Veranstaltungs-Code | FB24-95232-52461888 |