Gesundheit Soziales Pflege
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Heimerer Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Hierbei handelt es sich um den so genannten „sektoralen Heilpraktiker", den Heilpraktiker für Physiotherapie, bei dem eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie erteilt wird.
Diese Ausbildung in verkürzter Form ist für Physiotherapeuten gedacht, die sich ausschließlich auf die Linderung und Heilung von Erkrankungen des Bewegungsapparates konzentrieren wollen. Nach dieser Ausbildung müssen sich die Probanden bei den zuständigen Gesundheitsämtern lediglich einer mündlichen Überprüfung unterziehen. Bei der Überprüfung stehen die Differentialdiagnose und die Gesetzeskunde im Vordergrund. Sie sind nach bestandener Überprüfung berechtigt Patienten ohne ärztliche Verordnung auf Selbstzahlerbasis zu behandeln. Über die Behandlungsform entscheidet der Therapeut dann selbst.
Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist in jedem Jahr
- der 30. Juni für die im Herbst stattfindende Kenntnisüberprüfung und
- der 30. Dezember für die im Frühling stattfindende Kenntnisüberprüfung.
Die frühestmögliche Anmeldung kann für eine Prüfung im März jeweils ab 1. Juli des Vorjahres, für eine Prüfung im Oktober frühestens ab 1. Januar desselben Jahres erfolgen.
Überprüfungsverfahren
Die Kenntnisüberprüfung erfolgt ausschließlich mündlich und dauert in der Regel 20 - 30 Minuten.
Sie erhalten ca. zwei Wochen vor dem Überprüfungstermin (Kosten ca. € 400,00) eine schriftliche Einladung mit allen notwendigen Angaben.
Sachsen:
Stadt Leipzig, Ordnungsamt (Herr Engelhardt)
Prager Straße 136, 04317 Leipzig
Tel. 0341 1238681, Fax 0341 1238955
E-Mail bernd.engelhardt@leipzig.de
(Die Prüfung ist im Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt, Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau, Postanschrift: PF 300152, 02806 Görlitz)
Bayern:
Diese Überprüfung wird in Bayern von den staatlichen Gesundheitsämtern durchgeführt. (entsprechend dem Wohnort)
Baden-Württemberg:
Die Anmeldung erfolgt bei der unteren Verwaltungsbehörde, dies ist bei kreisfreien Städten die Kreisverwaltungsbehörde, sonst das Landratsamt (in Karlsruhe und Freiburg direkt das Gesundheitsamt).
Die örtliche Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei der Behörde, in deren Bezirk Sie die Heilpraktikertätigkeit ausüben möchte.
Zusätzliche Hinweise
Folgende Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur amtsärztlichen Überprüfung erfüllt werden: - Vollendetes 25. Lebensjahr - mindestens eine abgeschlossene Schulausbildung - Polizeiliches Führungszeugnis - ärztliches Attest über die körperliche und geistige Eignung - deutsche Staatsbürgerschaft bzw. eine gültige Aufenthaltserlaubnis
Zielgruppen
Physiotherapeuten
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Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Heimerer Akademie GmbH.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Hierbei handelt es sich um den so genannten „sektoralen Heilpraktiker", den Heilpraktiker für Physiotherapie, bei dem eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie erteilt wird.
Diese Ausbildung in verkürzter Form ist für Physiotherapeuten gedacht, die sich ausschließlich auf die Linderung und Heilung von Erkrankungen des Bewegungsapparates konzentrieren wollen. Nach dieser Ausbildung müssen sich die Probanden bei den zuständigen Gesundheitsämtern lediglich einer mündlichen Überprüfung unterziehen. Bei der Überprüfung stehen die Differentialdiagnose und die Gesetzeskunde im Vordergrund. Sie sind nach bestandener Überprüfung berechtigt Patienten ohne ärztliche Verordnung auf Selbstzahlerbasis zu behandeln. Über die Behandlungsform entscheidet der Therapeut dann selbst.
- Kenntnisse grundlegender medizinischer Fachterminologie
- allgemeine Pathologie, wichtige Krankheitsbilder und sog. „Volkskrankheiten“ der einzelnen Organsysteme – Erkennung und Unterscheidung insbesondere von Herz-Kreislauf- und Gefäßkrankheiten, Stoffwechselkrankheiten, gastrointestinalen Krankheiten, Atemwegserkrankungen, nephrologischen und endokrinen Erkrankungen, Infektionskrankheiten sowie Krebserkrankungen
- Physiotherapie und Differentialdiagnose – Grundkenntnisse der Anatomie, Pathophysiologie und Pathologie sowie Therapieverfahren inkl. Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden
- Abgrenzung physiotherapeutischer Behandlungsmethoden zu denen von Ärzten und Heilpraktikern
- Differentialdiagnostik des Bewegungssystems, insbesondere Schmerzdiagnostik
- Gesetzeskunde – Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung, Gesetze, die die Tätigkeit von Physio-Heilpraktikern einschränken
- Desinfektions- und Sterilisationsverfahren, Praxishygiene
- Diagnosefindung – Anamneseerhebung und körperliche Untersuchung
- Basiswerte sowie organbezogene Untersuchungen, Deutung allgemeiner und spezifischer Laborwerte
- Erkennung und Erstversorgung von Notfälle
Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist in jedem Jahr
- der 30. Juni für die im Herbst stattfindende Kenntnisüberprüfung und
- der 30. Dezember für die im Frühling stattfindende Kenntnisüberprüfung.
Die frühestmögliche Anmeldung kann für eine Prüfung im März jeweils ab 1. Juli des Vorjahres, für eine Prüfung im Oktober frühestens ab 1. Januar desselben Jahres erfolgen.
Überprüfungsverfahren
Die Kenntnisüberprüfung erfolgt ausschließlich mündlich und dauert in der Regel 20 - 30 Minuten.
Sie erhalten ca. zwei Wochen vor dem Überprüfungstermin (Kosten ca. € 400,00) eine schriftliche Einladung mit allen notwendigen Angaben.
Sachsen:
Stadt Leipzig, Ordnungsamt (Herr Engelhardt)
Prager Straße 136, 04317 Leipzig
Tel. 0341 1238681, Fax 0341 1238955
E-Mail bernd.engelhardt@leipzig.de
(Die Prüfung ist im Landratsamt Görlitz, Gesundheitsamt, Hochwaldstraße 29, 02763 Zittau, Postanschrift: PF 300152, 02806 Görlitz)
Bayern:
Diese Überprüfung wird in Bayern von den staatlichen Gesundheitsämtern durchgeführt. (entsprechend dem Wohnort)
Baden-Württemberg:
Die Anmeldung erfolgt bei der unteren Verwaltungsbehörde, dies ist bei kreisfreien Städten die Kreisverwaltungsbehörde, sonst das Landratsamt (in Karlsruhe und Freiburg direkt das Gesundheitsamt).
Die örtliche Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei der Behörde, in deren Bezirk Sie die Heilpraktikertätigkeit ausüben möchte.
Zusätzliche Hinweise
Folgende Voraussetzungen müssen für die Zulassung zur amtsärztlichen Überprüfung erfüllt werden: - Vollendetes 25. Lebensjahr - mindestens eine abgeschlossene Schulausbildung - Polizeiliches Führungszeugnis - ärztliches Attest über die körperliche und geistige Eignung - deutsche Staatsbürgerschaft bzw. eine gültige Aufenthaltserlaubnis
Zielgruppen
Physiotherapeuten
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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