Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Deutsch-Niederländische Handelskammer.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Interaktives Seminar mit praktischen Tipps, das Unternehmer fit macht für das neue niederländische Arbeitsrecht.
Die bisher umfangreichste Reform des niederländischen Arbeitsrechts steht kurz bevor: mit dem „Wet werk en zekerheid“ wird alles anders. Die ersten Änderungen treten zum 1. Januar 2015 in Kraft. Arbeitgeber können Kosten sparen, wenn sie sich schon jetzt auf die Änderungen vorbereiten. Das neue Gesetz schreibt den Anspruch der Arbeitnehmer auf eine Abfindung in den meisten Fällen der Beendigung zwingend vor (z.B. auch bei befristeten Verträgen oder bei einer Kündigung mit Genehmigung). Zudem hat ein Arbeitnehmer zukünftig Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu einem Monatsgehalt, wenn der Arbeitgeber zwingende Mitteilungspflichten bei der Befristung verletzt. Außerdem können Arbeitgeber den Weg der Beendigung demnächst nur noch eingeschränkt wählen. Wettbewerbsverbote können weniger einfach vereinbart werden. Es gilt daher schon jetzt die richtige Strategie zu bestimmen. Sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Beendigung von Arbeitsverträgen können Unternehmer so Geld verdienen. Nach dem Seminar wissen die Teilnehmer, worauf es ankommt.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Interaktives Seminar mit praktischen Tipps, das Unternehmer fit macht für das neue niederländische Arbeitsrecht.
Die bisher umfangreichste Reform des niederländischen Arbeitsrechts steht kurz bevor: mit dem „Wet werk en zekerheid“ wird alles anders. Die ersten Änderungen treten zum 1. Januar 2015 in Kraft. Arbeitgeber können Kosten sparen, wenn sie sich schon jetzt auf die Änderungen vorbereiten. Das neue Gesetz schreibt den Anspruch der Arbeitnehmer auf eine Abfindung in den meisten Fällen der Beendigung zwingend vor (z.B. auch bei befristeten Verträgen oder bei einer Kündigung mit Genehmigung). Zudem hat ein Arbeitnehmer zukünftig Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu einem Monatsgehalt, wenn der Arbeitgeber zwingende Mitteilungspflichten bei der Befristung verletzt. Außerdem können Arbeitgeber den Weg der Beendigung demnächst nur noch eingeschränkt wählen. Wettbewerbsverbote können weniger einfach vereinbart werden. Es gilt daher schon jetzt die richtige Strategie zu bestimmen. Sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Beendigung von Arbeitsverträgen können Unternehmer so Geld verdienen. Nach dem Seminar wissen die Teilnehmer, worauf es ankommt.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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