Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten.
Die qualifizierte Aufsicht bei Veranstaltungen gemäß § 40 MVStättVO.
Veranstaltungen wie Konzerte, Ausstellungen und Messen ziehen häufig sehr große Menschenmengen und damit verbundene Gefahren an. Um die notwendige Sicherheit für alle Besucher und die Einrichtung gewährleisten zu können, ist in vielen Fällen die Anwesenheit von Sachkundigen und gemäß § 40 MVStättVO geschulten Aufsichtspersonen unabdingbar.
Ihr Nutzen
Sie erhalten alle notwendigen technischen und administrativen Kenntnisse, um als „Sachkundige Aufsichtsperson (SAP)“ eine Veranstaltung begleiten zu können.
Inhalt
Darstellung und Erläuterung der landesspezifischen VStättVOAnwendungsbereichHaftungsfragenErstellung von BestuhlungsplänenAnwesenheitspflicht von BetreuungspersonalEinsatz der SAP (§ 40 Abs. 5 Satz 2)BetriebsorganisationErläuterung relevanter VorschriftenErstellen von GefahrenanalysenDurchführung von UnterweisungenPraktische Übung / FallbeispieleGesetzliche Anforderungen (§ 40 MVStättVO)Umgang mit Kontrollbehörden
Veranstaltungs-Code | FB24-95129-52464236 |