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Herausforderung und Chance: BilRuG zutreffend umsetzen, Jahresabschluss optimal gestalten Der HGB- Jahres- und Konzernabschluss 2017 hat durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz entscheidende Veränderungen erfahren. Es gelten neue Bilanzierungsregeln. Betroffen sind auch der Anhang und der Lagebericht. Wir geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Anwendung und Auslegung der geänderten gesetzlichen Vorschriften für den HGB-Abschluss und unterstützen Sie somit bei der Vorbereitung und Erstellung Ihres Jahres- und Konzernabschlusses. Optionale Gestaltungsmöglichkeiten werden evident. Praktische Tipps für den Umgang und die Kommunikation mit dem Abschlussprüfer sorgen für einen professionellen und reibungslosen Informationsaustausch auf Augenhöhe. Konkret möchten wir Ihren Wissensstand auf folgenden Gebieten der HGB-Abschlusserstellung schärfen und optimieren: aktuelle Entwicklungen in der Rechnungslegung - was kommt mittelfristig auf sie zu Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer - organisatorische Besonderheiten Erläuterung wesentlicher Neuerungen im Jahresabschluss - was betrifft den Einzel- und den Konzernabschluss Erläuterung wesentlicher Neuerungen im Anhang und Lagebericht - Einzel-und Konzernabschluss Arbeitsteilung mit der Geschäftsführung bei Anhang und Lagebericht - wer macht was latente Steuern nach BilRUG - Profilierungschance im Rechnungswesen Voraussetzungen für eine optimierte Handelsbilanz - Verabschiedung von der Steuerbilanz
Die Bundesregierung hat das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) auf den Weg gebracht. Damit soll der Rechtsrahmen für die Rechnungslegung im Einzel- und Konzernabschluss präzisiert und optimiert werden, auch mit dem Ziel, kleine und mittelgroße Unternehmen wie auch Konzerne zu entlasten. Es wird eine höhere Vergleichbarkeit der Jahres- und Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften innerhalb der EU angestrebt.
Ein wesentlicher Aspekt der geänderten bilanzrechtlichen Vorschriften des HGB ist die Anhebung der finanziellen Schwellenwerte (der §§ 267, 293 HGB) sowie die Definition der Umsatzerlöse (in § 277 Abs. 1 HGB). Umfangreichere Änderungen ergeben sich außerdem in der Anhangberichterstattung, das gilt z.B. für das Anlagengitter, Haftungsverhältnisse oder das Gliederungsschema der GuV. Aber auch geänderte und neue Berichterstattungspflichten im Lagebericht sind zu beachten.
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Herausforderung und Chance: BilRuG zutreffend umsetzen, Jahresabschluss optimal gestalten Der HGB- Jahres- und Konzernabschluss 2017 hat durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz entscheidende Veränderungen erfahren. Es gelten neue Bilanzierungsregeln. Betroffen sind auch der Anhang und der Lagebericht. Wir geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Anwendung und Auslegung der geänderten gesetzlichen Vorschriften für den HGB-Abschluss und unterstützen Sie somit bei der Vorbereitung und Erstellung Ihres Jahres- und Konzernabschlusses. Optionale Gestaltungsmöglichkeiten werden evident. Praktische Tipps für den Umgang und die Kommunikation mit dem Abschlussprüfer sorgen für einen professionellen und reibungslosen Informationsaustausch auf Augenhöhe. Konkret möchten wir Ihren Wissensstand auf folgenden Gebieten der HGB-Abschlusserstellung schärfen und optimieren: aktuelle Entwicklungen in der Rechnungslegung - was kommt mittelfristig auf sie zu Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer - organisatorische Besonderheiten Erläuterung wesentlicher Neuerungen im Jahresabschluss - was betrifft den Einzel- und den Konzernabschluss Erläuterung wesentlicher Neuerungen im Anhang und Lagebericht - Einzel-und Konzernabschluss Arbeitsteilung mit der Geschäftsführung bei Anhang und Lagebericht - wer macht was latente Steuern nach BilRUG - Profilierungschance im Rechnungswesen Voraussetzungen für eine optimierte Handelsbilanz - Verabschiedung von der Steuerbilanz
- das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) - rechtssicher und verständlich erklärt
- erste Erfahrungen und praktische Auswirkungen des BilRUG auf Ihren Einzel- und Konzernabschluss
- neue Schwellenwerte für die Größenklassenzuordnung im Einzel- und Konzernabschluss
- Erleichterungen für Tochterunternehmen
- Änderungen zu Ausweis- und Aufstellungspflichten in Bilanz und GuV
- Ausschüttungssperre auf phasengleich vereinnahmte Beteiligungserträge, sofern diese noch nicht zugeflossen sind oder noch kein Rechtsanspruch besteht (§ 272 HGB-E)
- neue Definition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB
- umfangreiche geänderte und neue Angabepflichten im Anhang (auch Konzern)
- geänderte und neue Berichterstattungspflichten im Lagebericht
- Verschärfung in Sachen Offenlegung und Transparenz
Die Bundesregierung hat das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) auf den Weg gebracht. Damit soll der Rechtsrahmen für die Rechnungslegung im Einzel- und Konzernabschluss präzisiert und optimiert werden, auch mit dem Ziel, kleine und mittelgroße Unternehmen wie auch Konzerne zu entlasten. Es wird eine höhere Vergleichbarkeit der Jahres- und Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften innerhalb der EU angestrebt.
Ein wesentlicher Aspekt der geänderten bilanzrechtlichen Vorschriften des HGB ist die Anhebung der finanziellen Schwellenwerte (der §§ 267, 293 HGB) sowie die Definition der Umsatzerlöse (in § 277 Abs. 1 HGB). Umfangreichere Änderungen ergeben sich außerdem in der Anhangberichterstattung, das gilt z.B. für das Anlagengitter, Haftungsverhältnisse oder das Gliederungsschema der GuV. Aber auch geänderte und neue Berichterstattungspflichten im Lagebericht sind zu beachten.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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