Handwerk & Bauhandwerk
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Technische Akademie Esslingen e.V..
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
> rechtliche Grundlagen > Grundlagen der Elektrotechnik> Messübungen mit Multimeter > Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms auf den Menschen, auf Tiere und Sachen> Schutzmaßnahmen gegen di...
Mit diesem Zertifikatslehrgang werden Nicht-Elektrofachkräfte befähigt, selbstständig wiederkehrende und festgelegte Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen durchzuführen. Unter festgelegte Tätigkeiten fallen zum Beispiel Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartungsarbeiten an elektrotechnischen Anlagen.
Zunehmend müssen Nicht-Elektrofachkräfte solche Arbeiten durchführen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde in der Durchführungsanweisung der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3, früher BGV A3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) die Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten definiert.
Auch die Handwerksordnung greift dieses Thema auf. Dort ist in § 5 zu lesen: Wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.
Sie lernen den sicheren Umgang mit elektrischen Spannungen, Strömen und Anlagen, die für Laien lebensgefährlich sind. Deshalb ist eine Vermittlung der grundlegenden theoretischen Zusammenhänge (Strom, Spannung, Widerstand und Leistung) genauso wichtig wie die Sensibilisierung für die Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms auf Lebewesen und Anlagen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die rechtlichen Grundlagen für das Arbeiten an elektrischen Anlagen und die Aufgaben und Pflichten der EFKffT, aber auch die Grenzen der Tätigkeit.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung zwei VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Mit diesem Zertifikatslehrgang werden Nicht-Elektrofachkräfte befähigt, selbstständig wiederkehrende und festgelegte Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen durchzuführen. Unter festgelegte Tätigkeiten fallen zum Beispiel Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartungsarbeiten an elektrotechnischen Anlagen.
Zunehmend müssen Nicht-Elektrofachkräfte solche Arbeiten durchführen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde in der Durchführungsanweisung der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3, früher BGV A3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) die Ausbildung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten definiert.
Auch die Handwerksordnung greift dieses Thema auf. Dort ist in § 5 zu lesen: Wer ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen.
Sie lernen den sicheren Umgang mit elektrischen Spannungen, Strömen und Anlagen, die für Laien lebensgefährlich sind. Deshalb ist eine Vermittlung der grundlegenden theoretischen Zusammenhänge (Strom, Spannung, Widerstand und Leistung) genauso wichtig wie die Sensibilisierung für die Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms auf Lebewesen und Anlagen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die rechtlichen Grundlagen für das Arbeiten an elektrischen Anlagen und die Aufgaben und Pflichten der EFKffT, aber auch die Grenzen der Tätigkeit.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung zwei VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
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