Seminare für jede Branche
Das Kursangebot
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Technische Akademie Esslingen e.V..
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
> physikalische Größen, Eigenschaften der Laserstrahlung> biologische Wirkung von Laserstrahlung> Gefährdungen des Auges durch Laserstrahlung> rechtliche Grundlagen, Regeln der Technik> Expositions...
Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Anwendung von Lasern werden insbesondere durch die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV, zuletzt geändert Oktober 2017) und durch Beachtung der Festlegungen und beispielhaften Maßnahmen in den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung (aktuelle Fassung Dezember 2018) erfüllt. Der Arbeitgeber hat hierzu für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 gemäß § 5 Absatz 2 der OStrV einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Die erforderlichen Fachkenntnisse sind dabei durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten.
Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen und bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4, und zwar für die Laser-Einrichtungen bzw. -Anlagen, für die er bestellt wurde. Zur Erfüllung dieser Aufgaben vermitteln Experten in diesem Lehrgang die erforderlichen Fachkenntnisse zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie zu persönlichen Schutzausrüstungen. Darüber hinaus werden die grundlegenden Regelwerke des Arbeitsschutzes, die charakteristischen Eigenschaften und Kenngrößen der Laserstrahlung, die Laserklasseneinteilung, die Bedeutung der Expositionsgrenzwerte, sowie die biologischen Wirkungen von Laserstrahlung mit den daraus resultierenden direkten und indirekten Gefährdungen behandelt.
Außerdem werden die Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung neben den Rechten und Pflichten des Laserschutzbeauftragten ausführlich dargelegt.
Die vermittelten Fachkenntnisse tragen wesentlich dazu bei, dass der Laserschutzbeauftragte den sicheren Betrieb von Laser-Einrichtungen kennt und den Arbeitgeber/Unternehmer bei der Überwachung des sicheren Betriebs der betreffenden Laser-Einrichtungen unterstützen kann.
Der Lehrgang ist thematisch so umfassend ausgerichtet, ...
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Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Anwendung von Lasern werden insbesondere durch die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV, zuletzt geändert Oktober 2017) und durch Beachtung der Festlegungen und beispielhaften Maßnahmen in den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung (aktuelle Fassung Dezember 2018) erfüllt. Der Arbeitgeber hat hierzu für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 gemäß § 5 Absatz 2 der OStrV einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Die erforderlichen Fachkenntnisse sind dabei durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten.
Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen und bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4, und zwar für die Laser-Einrichtungen bzw. -Anlagen, für die er bestellt wurde. Zur Erfüllung dieser Aufgaben vermitteln Experten in diesem Lehrgang die erforderlichen Fachkenntnisse zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie zu persönlichen Schutzausrüstungen. Darüber hinaus werden die grundlegenden Regelwerke des Arbeitsschutzes, die charakteristischen Eigenschaften und Kenngrößen der Laserstrahlung, die Laserklasseneinteilung, die Bedeutung der Expositionsgrenzwerte, sowie die biologischen Wirkungen von Laserstrahlung mit den daraus resultierenden direkten und indirekten Gefährdungen behandelt.
Außerdem werden die Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung neben den Rechten und Pflichten des Laserschutzbeauftragten ausführlich dargelegt.
Die vermittelten Fachkenntnisse tragen wesentlich dazu bei, dass der Laserschutzbeauftragte den sicheren Betrieb von Laser-Einrichtungen kennt und den Arbeitgeber/Unternehmer bei der Überwachung des sicheren Betriebs der betreffenden Laser-Einrichtungen unterstützen kann.
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