
Weiterbildung bzw. Sachkunde Medizinprodukte-Beauftragter
Nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung dürfen Medizinprodukte ausschließlich nach den Vorschriften dieser Verordnung, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften errichtet, betrieben, angewendet und instand gehalten werden.
MPBetreibV
Demnach dürfen nur Personen mit entsprechende fachlichen Qualifikation und Erfahrung Medizinprodukte errichten, betreiben, anwenden und Instand gehalten werden. Dies kann der Betreiber selbst oder eine von ihm beauftragte Person mit dieser Qualifikation und Erfahrung, der sogenannte Medizinprodukte-Beauftragter sein.
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