Gesundheit Soziales Pflege
Das Kursangebot
"Handlungssicherheit im Betreuungsrecht"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Bildungszentrum Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg.
Hier finden Sie alle Kurse von Bildungszentrum Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Das Betreuungsrecht hat im Jahr 1992 das fast 100 Jahre alte Vormunds– und Pflegschaftsrecht abgelöst. Durch dieses Gesetz konnten Personen, die aus verschiedensten Gründen hilflos geworden sind, entmündigt werden.
Durch die Einführung des Betreuungsrechts sind die Rechte der Betroffenen verbessert worden. Eine Entmündigung volljähriger Personen ist in Deutschland nicht mehr möglich.
Das Wesen des Betreuungsrechts besteht darin, dass für eine volljährige Person, welche aufgrund von psychischer, körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht mehr ganz oder nur noch teilweise in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu erledigen, ein Betreuer bestellt wird.
Die Betreuung stellt eine wichtige Hilfe für die Betroffenen dar. Sie kann von ihnen aber auch als Eingriff empfunden werden, zumal wenn sie mit der Bestellung nicht einverstanden sind. In diesem Zusammenhang tauchen immer wieder schwierige Fragen auf.
Die Veranstaltung dient dazu, Fragen rund um das Thema „Betreuungsrecht“ zu klären. Gerne können selbst mitgebrachte Fälle diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht werden.
Inhalte:
Vermittlung fundierter Kenntnisse zum Betreuungsrecht:
Dozent: Prof. em. Konrad Stolz, Hochschule Esslingen, Vormundschaftsrichter a.D.
Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
"Handlungssicherheit im Betreuungsrecht"
Wird aktuell leider nicht vom Veranstalter über FB24 angeboten.
Der Veranstalter war Bildungszentrum Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg.
Hier finden Sie alle Kurse von Bildungszentrum Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg.
Um dennoch den richtigen Kurs zu finden, nutzen Sie unseren Such-Assistent.
Der Kurs hatte folgenden Inhalt:
Das Betreuungsrecht hat im Jahr 1992 das fast 100 Jahre alte Vormunds– und Pflegschaftsrecht abgelöst. Durch dieses Gesetz konnten Personen, die aus verschiedensten Gründen hilflos geworden sind, entmündigt werden.
Durch die Einführung des Betreuungsrechts sind die Rechte der Betroffenen verbessert worden. Eine Entmündigung volljähriger Personen ist in Deutschland nicht mehr möglich.
Das Wesen des Betreuungsrechts besteht darin, dass für eine volljährige Person, welche aufgrund von psychischer, körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht mehr ganz oder nur noch teilweise in der Lage ist, ihre Angelegenheiten zu erledigen, ein Betreuer bestellt wird.
Die Betreuung stellt eine wichtige Hilfe für die Betroffenen dar. Sie kann von ihnen aber auch als Eingriff empfunden werden, zumal wenn sie mit der Bestellung nicht einverstanden sind. In diesem Zusammenhang tauchen immer wieder schwierige Fragen auf.
Die Veranstaltung dient dazu, Fragen rund um das Thema „Betreuungsrecht“ zu klären. Gerne können selbst mitgebrachte Fälle diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht werden.
Inhalte:
Vermittlung fundierter Kenntnisse zum Betreuungsrecht:
- Betreuungsbehörde – Betreuungsverein
- Eilentscheidungen (Gesundheit und Unterbringung)
- Verfahrenspflegschaften
- Einwilligungsvorbehalt (mit Fallbeispielen)
- Vorgehen bei notwendiger Betreuung von Menschen, die nicht mit eingerichteter Betreuung einverstanden sind.
Dozent: Prof. em. Konrad Stolz, Hochschule Esslingen, Vormundschaftsrichter a.D.
So finden Sie dennoch den richtigen Kurs:
Nutzen Sie die Freitextsuche oder klicken Sie oben auf die passende Branche.Über das Postleitzahlen-Feld können Sie die Ergebnisse regional einschränken.
Wir helfen Ihnen auch gerne bei der Suche. Bitte füllen Sie dazu das Formular in unserem Such-Assistenten aus und ergänzen Sie dazu noch den Textvorschlag!
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