ADR-Schein, Gefahrgutfahrer in Berlin
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Wer benötigt einen ADR-Schein?
Stoffe und Zubereitungen (z.B. Lösungen) oder Gegenstände, die Gefahren für die Allgemeinheit, Mensch, Tier oder Sachen bergen, werden als Gefahrgut oder Gefahrengut bezeichnet. Unternehmen, die solche Güter und Stoffe transportieren, benötigen qualifiziertes Personal. Berufskraftfahrer müssen daher einen ADR-Schein machen, um einen Nachweis über ihre Kenntnisse zu erbringen. Nur mit diesem Gefahrgutführerschein dürfen sie Gefahrgut auf der Straße transportieren.
Die Abkürzung ADR bezieht sich auf das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Dieses Abkommen enthält verschiedene Vorschriften für den Straßengüterverkehr. Daneben wird die korrekte
Ladungssicherung sowie die Verpackung und Kennzeichnung von Gefahrgut thematisiert. Beispielsweise werden Gefahrguttransporte über orangefarbene Tafeln am Transportfahrzeug als solche gekennzeichnet. Das eigentliche Versandstück wird mit so genannten Gefahrzetteln bestückt. Zusätzlich geben Großzettel genaue Hinweise auf die Zusammensetzung des Gefahrgutes und dienen im Falle eines Unfalls als wichtige Informationsquelle.
Berufskraftfahrer mit ADR-Schein wissen über die Kennzeichnung und den Transport von Gefahrgut Bescheid und sind im Umgang mit den gefährlichen Stoffen geschult.
Weiterbildung Gefahrgutführerschein
Wer eine ADR-Bescheinigung erlangen möchte, muss an einer Weiterbildung teilnehmen. Vorausgesetzt wird eine gültige Fahrerlaubnis für Fahrzeuge, die für den Gefahrguttransport vorgesehen sind.
Folgende Inhalte werden in einer ADR-Schulung vermittelt:
- Vorschriften und Gefahrgutrecht
- Gefahreneigenschaften Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Kennzeichnung des Gefahrguts
- Abfahrtskontrolle, Ladungssicherung und Beförderung
- Dokumentation des Gefahrguttransportes
- Schutzmaßnahmen nach Unfällen oder anderen Zwischenfällen
Im Anschluss der Weiterbildung muss der Teilnehmer eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ablegen. Der ADR-Schein verfügt über eine Gültigkeit von fünf Jahren.
ADR-Schein Verlängerung
Nach fünf Jahren läuft die ADR-Bescheinigung ab und muss verlängert werden. Damit keine Verzögerung entsteht, können Berufskraftfahrer die Weiterbildung bereits ein Jahr vor dem Ablaufdatum mit der Auffrischung beginnen.
Neben der ADR-Verlängerung werden gesonderte Aufbaukurse angeboten, beispielsweise für die Steuerung von Tanktransporten oder Transporten mit Explosivstoffen. Auch der Transport von radioaktiven Stoffen und Gefahrgütern erfordert einen speziellen Aufbaukurs, der zusätzlich zum Gefahrgutschein absolviert werden muss.
Übersicht über ADR-Schulungen
- Basisschulung Gefahrgutführerschein
- Auffrischungskurs ADR-Verlängerung
- Aufbaukurs Tank
- Aufbaukurs Klasse 1: Sprengstoffe
- Aufbaukurs Klasse 7: Radioaktive Stoffe
- Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten
Alle Personen, die am Gefahrguttransport beteiligt sind, müssen über die Gefahrgutvorschriften Bescheid wissen. Ein so genannter Gefahrgutbeauftragter muss schriftlich bestellt werden. Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann sowohl von einem Mitarbeiter des Unternehmens bzw. dem Betriebsinhaber selbst als auch von einer außenstehenden Person wahrgenommen werden. Der fünf Jahre gültige Schulungsausweis wird nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs von der Industrie- und Handelskammer ausgestellt.
Der Gefahrgutbeauftragte oder Sicherheitsberater muss folgende Aufgaben/Pflichten wahrnehmen:
- Überwachung der Gefahrgutvorschriften
- Anzeige von Mängeln
- Beratung von Unternehmen zu Fragen in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung
- Erstellung eines Gefahrgutjahresberichtes
- Erstellung eines Unfallberichts
Kursdauer beim ADR-Schein
Der Basiskurs zum Erhalt des ADR Scheins dauert in der Regel 3 Tage. Für Aufbaukurse oder die Auffrischung muss man jeweils 1-2 Tage einplanen.
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