Personalmanagement in Duisburg
In Duisburg haben sich seit jeher international erfolgreiche Unternehmen angesiedelt. Das liegt vor allem an der verkehrsgünstigen Lage der Stadt mitten im Ballungsraum Rhein-Ruhr, welche die Erreichbarkeit für Weiterbildungsangebote zum Thema Personalmanagement Weiterbildungen - hier klicken sehr gut löst. In Duisburg befindet sich auch der weltweit größte Binnenhafen. Vor allem durch die optimale Vernetzung von Wasserwegen, Straßen- und Schienenverkehr hat sich Duisburg zu einer der bedeutendsten Logistikstandorte Europas etabliert.
Duisburg ist außerdem die europäische Metropole des Stahls. Traditionelle Unternehmen wie Thyssen Krupp Stahl AG oder die Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH sind hier ansässig.
Wirtschaftsstarke Branchen wachsen aber auch in der Informations-, Kommunikations-, und Mikrotechnologie. Ebenso schafft der Dienstleistungssektor sowie die Umwelt- und Energietechnik neue Arbeitsplätze.
Ausreichende Möglichkeiten zur Weiterbildung zum Thema Personalmanagement sind in Duisburg vorhanden. Ausbildungen, Lehrgänge und Kurse lohnen in vielen Wirtschaftszweigen. Hier finden Sie passende Fortbildungen - Personalmanagement Weiterbildungen - hier klicken.
Qualifiziertes Personal ist die beste Basis für den Unternehmenserfolg. Der Bereich Personalmanagement macht daher einen Teil des strategischen Managements aus.
Was ist Personalmanagement?
Alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Personalplanung, -entwicklung, -führung und Personalverwaltung anfallen, werden dem Personalmanagement zugerechnet. In der Regel sind mehrere Abteilungen eines Unternehmens am Personalmanagement beteiligt und werden von leitenden Angestellten oder sogar der Geschäftsführung gemanagt.
Ziele des Personalmanagements
Mitarbeiterfluktuation oder unmotivierte Arbeitsnehmer kosten die Unternehmen Unsummen. Zahlreiche Unternehmen sind daher bestrebt, die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter zu fördern oder sicherzustellen. Um die Produktivität sowie die Kreativität ihrer Mitarbeiter zu steigern, setzen Arbeitgeber auf das Personalmanagement, das es sich zum Ziel gesetzt hat, die vorhandene Belegschaft zu verwalten und zu fördern sowie die Personalentwicklung in Einklang mit dem Unternehmenswachstum voranzutreiben.
Aufgaben des Personalmanagements
Das Personalmanagement muss neue Arbeitskräfte entsprechend der Unternehmensziele auswählen und diese gewinnbringend einsetzen. Strategisch, vorausschauend und nachhaltig zu planen, ist die Prämisse des Personalmanagements. Im Einzelnen verfolgt das Personalmanagement folgende Aufgaben:
Personalführung:
Um die Mitarbeiter eines Unternehmens zielorientiert einzusetzen, muss der Personalbedarf ermittelt und strategisch geplant werden. Man berücksichtigt dabei zum einen Unternehmensentwicklung und zum anderen die Bevölkerungsentwicklung. Daraus ergibt sich dann die zu erwartende Veränderung der Belegschaft. Es steht jedoch nicht nur die Gesamtheit der Mitarbeiter beim Personalmanagement im Fokus. Auch die Laufbahnplanung oder Nachfolgeplanung einzelner Mitarbeiter sind Gegenstand des Personalmanagements.
Des Weiteren bestimmt das Personalmanagement über die Weiterbildungen und Schulungen, die den Angestellten eines Unternehmens zuteilwerden, ist für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter zuständig oder wickelt Beschäftigungsverhältnisse ab.
Personalverwaltung:
Administrative Aufgaben des Personalmanagements übernimmt die Personalverwaltung. Sie sorgt für die interne sowie externe Personalbeschaffung und regelt den Bedarf an Mitarbeitern beispielsweise mit der Hilfe von befristeten Arbeitsverträgen. Auch die Personalentlohnung mit allen dazugehörigen Themenbereichen fällt ins Ressort der Personalverwaltung.
Weiterbildung im Personalmanagement
Beschäftigte im Personalmanagement müssen in zahlreichen Themen bewandert sein und sich ständig auf dem Laufenden halten. Nicht nur die Bevölkerungsstruktur befindet sich im Wandel; auch rechtliche Aspekte und neue Gesetze im Bereich
Arbeitsrecht müssen bei der täglichen Arbeit beachtet werden. Fachspezifische und praxisnahe Weiterbildungen sind daher auch für die Angehörigen der Personalabteilung Pflicht.
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