Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung in Bonn
Die Stadt Bonn gehört zum Regierungsbezirk Köln. Mit über 300.000 Einwohnern ist Bonn eine der 20 größten Städte Deutschlands. Am Wirtschaftsstandort Bonn haben sich seit dem Regierungsumzug nach Berlin mehrere DAX-Konzerne und knapp 16.000 mittelständischen Unternehmen angesiedelt. Auch zum Bildungsthema Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung finden sich zahlreiche Akademien und Seminarangebote.
Zu den Besonderheiten des Standorts zählen zukunftsweisende Technologiefelder, wie zum Beispiel in der Kommunikations- und Informationswirtschaft oder im Gesundheitssektor. Weiter sind in in Bonn 18 Einrichtungen der Vereinten Nationen angesiedelt.
Der Arbeitsmarkt in Bonn ist stark durch den Dienstleistungssektor geprägt. So arbeiten rund 90 Prozent der Beschäftigten in diesem Sektor. Einen besonderen Zuwachs konnten dabei in den letzten Jahren wissensorientierte und technische Dienstleistungen verzeichnen. Daher herrscht auf dem Arbeitsmarkt stets eine starke Nachfrage an hoch spezialisierten Fach- und Führungskräften. Diesen Anforderungen an den Arbeitsmarkt trägt auch das Angebot in der Weiterbildung Rechnung, z.B. im Bereich Übersicht Kurse für Betriebsräte.
Übersicht Kurse für Betriebsräte in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Übersicht Kurse für Betriebsräte bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Anspruch auf Weiterbildung für Betriebsräte
Mitglieder im Betriebsrat haben laut Betriebsverfassungsgesetz ein Anrecht auf bezahlte Schulungen. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber die Betriebsräte freistellen und auch die Kosten der Weiterbildung übernehmen.
Tipp:
Wenn ein Mitglied aus dem Betriebsrat z.B. ein 2-tägiges Seminar besucht, so gilt dies als volle Arbeitszeit. Somit erhalten Teilzeitbeschäftigte auch für die Mehrarbeitszeit vollen Freizeitausgleich (Überstunden).
Achtung:
Die Schulungen müssen in direktem Zusammenhang mit den gestellten Aufgaben im Betriebsrat stehen.
Passende Themen für die Weiterbildung könnten unter anderem folgende sein:
- Arbeitsrecht für Betriebsräte
- Protokoll- und Schriftführung
- Kündigungen aus Sicht des Betriebsrates
- Mobbing und Burn-Out
- Betriebsverfassungsrecht
- Innerbetriebliche Mediation
Was kann ich tun, wenn meine Schulung abgelehnt wird?
Das ist immer eine heikle Situation, da dies oft mit strategischen Gründen in der Geschäftsleitung zusammenhängt. Diese können z.B. sein:
- Unternehmerische Themen haben Vorrang
- Das gewählte Seminarthema ist für den Betrieb nicht von Bedeutung
- Das Unternehmen hat aus finanziellen Gründen einen Investitionsstopp
- Man muss nicht jedes Mitglied im Betriebsrat auf ein Seminar schicken - einer pro Thema reicht
Grundsätzlich sind die Kosten für Schulungen und Seminare der Betriebsräte eine ungeliebte Investition, da diese nicht direkt dem Erfolg des Unternehmens beiträgt. Wenn man also ständig bei Weiterbildungen gebremst wird, hilft oftmals nur der Gang zum Arbeitsgericht. Dies sollte aber der letzte Ausweg sein.
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