Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung in Jena
In Jena in Thüringen hat die Bildung, z.B. im Bereich Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung, eine lange Tradition. Es handelt sich um eine der ältesten Universitätsstädte des Landes, weshalb sich zahlreiche Betriebe aber auch Schulen und Akademien in Jena niedergelassen haben. Mit dem Traditionsunternehmen Carl Zeiss ist Jena das deutsche Zentrum für Optik und Feinmechanik. Dies prägt die wirtschaftliche Landschaft der Region bis heute. Seminare und Weiterbildungen finden Sie in Jena aber nicht nur im Bereich der Optik und Mechanik. Zahlreiche Anbieter organisieren unterschiedliche Fortbildungen und Seminare im Bereich Übersicht Kurse für Betriebsräte, die Sie beruflich in den unterschiedlichsten Bereichen weiter bringen können. Wollen Sie sich professionell umorientieren oder auf der Karriereleiter die nächste Stufe erklimmen? Sind Sie auf der Suche nach einer speziellen Weiterbildung in Ihrem Beruf? Dann nutzen Sie das Vergleichsportal und finden Sie eine Weiterbildung zum Thema Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung in Jena, die Ihnen auf Ihrem professionellen Weg in die Zukunft weiterhelfen wird und Ihnen Türen öffnet und Chancen verschafft.
Übersicht Kurse für Betriebsräte in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Übersicht Kurse für Betriebsräte bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Anspruch auf Weiterbildung für Betriebsräte
Mitglieder im Betriebsrat haben laut Betriebsverfassungsgesetz ein Anrecht auf bezahlte Schulungen. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber die Betriebsräte freistellen und auch die Kosten der Weiterbildung übernehmen.
Tipp:
Wenn ein Mitglied aus dem Betriebsrat z.B. ein 2-tägiges Seminar besucht, so gilt dies als volle Arbeitszeit. Somit erhalten Teilzeitbeschäftigte auch für die Mehrarbeitszeit vollen Freizeitausgleich (Überstunden).
Achtung:
Die Schulungen müssen in direktem Zusammenhang mit den gestellten Aufgaben im Betriebsrat stehen.
Passende Themen für die Weiterbildung könnten unter anderem folgende sein:
- Arbeitsrecht für Betriebsräte
- Protokoll- und Schriftführung
- Kündigungen aus Sicht des Betriebsrates
- Mobbing und Burn-Out
- Betriebsverfassungsrecht
- Innerbetriebliche Mediation
Was kann ich tun, wenn meine Schulung abgelehnt wird?
Das ist immer eine heikle Situation, da dies oft mit strategischen Gründen in der Geschäftsleitung zusammenhängt. Diese können z.B. sein:
- Unternehmerische Themen haben Vorrang
- Das gewählte Seminarthema ist für den Betrieb nicht von Bedeutung
- Das Unternehmen hat aus finanziellen Gründen einen Investitionsstopp
- Man muss nicht jedes Mitglied im Betriebsrat auf ein Seminar schicken - einer pro Thema reicht
Grundsätzlich sind die Kosten für Schulungen und Seminare der Betriebsräte eine ungeliebte Investition, da diese nicht direkt dem Erfolg des Unternehmens beiträgt. Wenn man also ständig bei Weiterbildungen gebremst wird, hilft oftmals nur der Gang zum Arbeitsgericht. Dies sollte aber der letzte Ausweg sein.
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