Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung in Oldenburg
Der Arbeitsmarkt in Oldenburg bietet zahlreiche Möglichkeiten für Fortbildungen und den Erwerb beruflicher Qualifikationen im Bereich Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung. Weiterbildung ist ein wichtiger Faktor, um die eigenen Karrieremöglichkeiten zu nutzen und zu erhöhen. Wer seine Karriereoptionen genauer betrachten will, sollte sich über das umfassende Angebot an Weiterbildung zum Thema Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung in Oldenburg informieren. Hier werden verschiedene Kurse und Seminare geboten, die die Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt vergrößern können. Weiterbildungsmöglichkeitenim Bereich Übersicht Kurse für Betriebsräte gibt es in Oldenburg sowohl berufsbegleitend als auch in Vollzeit. So können alle Bedürfnisse berücksichtigt werden. Eine zusätzliche Qualifizierung ist für jeden sinnvoll, der beruflich am Ball bleiben will. Nur wer auf dem neuesten Stand ist, kann sich beruflich nach vorn bewegen.
Übersicht Kurse für Betriebsräte mit Startgarantie
Das Angebot an Weiterbildungen im Bereich Übersicht Kurse für Betriebsräte ist riesig. Doch die Vielfalt hat mitunter einen Haken. Melden sich nicht genügend Teilnehmer für eine Fortbildung an, fällt das Seminar möglicherweise aus. Kurse verfügen üblicherweise über eine Mindestteilnehmeranzahl, die es dem Veranstalter ermöglicht, profitabel zu kalkulieren. Schließlich müssen Räumlichkeiten unterhalten und Dozenten bezahlt werden. Gerade in strukturschwachen Regionen kann es daher sein, dass Kurse aufgrund zu geringer Nachfrage nicht stattfinden können.
Anders verhält es sich bei Lehrgängen mit Startgarantie. Die Durchführung der Schulung wird in diesem Fall von der jeweiligen Akademie im Voraus bestätigt. Als interessierter Kursteilnehmer kann man sich also darauf verlassen, dass die Weiterbildung zum Thema Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung stattfindet. Das ermöglicht Planungssicherheit: Man kann Hin- oder Rückfahrt bereits organisieren, sich Urlaub nehmen oder die Teilnahme mit dem Arbeitgeber absprechen.
Anspruch auf Weiterbildung für Betriebsräte
Mitglieder im Betriebsrat haben laut Betriebsverfassungsgesetz ein Anrecht auf bezahlte Schulungen. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber die Betriebsräte freistellen und auch die Kosten der Weiterbildung übernehmen.
Tipp:
Wenn ein Mitglied aus dem Betriebsrat z.B. ein 2-tägiges Seminar besucht, so gilt dies als volle Arbeitszeit. Somit erhalten Teilzeitbeschäftigte auch für die Mehrarbeitszeit vollen Freizeitausgleich (Überstunden).
Achtung:
Die Schulungen müssen in direktem Zusammenhang mit den gestellten Aufgaben im Betriebsrat stehen.
Passende Themen für die Weiterbildung könnten unter anderem folgende sein:
- Arbeitsrecht für Betriebsräte
- Protokoll- und Schriftführung
- Kündigungen aus Sicht des Betriebsrates
- Mobbing und Burn-Out
- Betriebsverfassungsrecht
- Innerbetriebliche Mediation
Was kann ich tun, wenn meine Schulung abgelehnt wird?
Das ist immer eine heikle Situation, da dies oft mit strategischen Gründen in der Geschäftsleitung zusammenhängt. Diese können z.B. sein:
- Unternehmerische Themen haben Vorrang
- Das gewählte Seminarthema ist für den Betrieb nicht von Bedeutung
- Das Unternehmen hat aus finanziellen Gründen einen Investitionsstopp
- Man muss nicht jedes Mitglied im Betriebsrat auf ein Seminar schicken - einer pro Thema reicht
Grundsätzlich sind die Kosten für Schulungen und Seminare der Betriebsräte eine ungeliebte Investition, da diese nicht direkt dem Erfolg des Unternehmens beiträgt. Wenn man also ständig bei Weiterbildungen gebremst wird, hilft oftmals nur der Gang zum Arbeitsgericht. Dies sollte aber der letzte Ausweg sein.
Unter Seminare, Ausbildung oder Weiterbildung vergleichen in Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung finden Sie 3 Kurse in der Stadt und weitere Städte in Ihrer Nähe