Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung in Osnabrück
Die Stadt Osnabrück entstand ursprünglich, da auf dem Gebiet wichtige Handelsstraßen aufeinandertrafen. Bis heute ist die Stadt in Niedersachsen ein wichtiger Knotenpunkt für die europäische Wirtschaft und den Handel. Viele Arbeitsplätze finden sich daher in der Logistik, aber auch in der Industrie. Prägend für die Stadt sind unter anderem die Stahl-, Automobil- und Papierindustrie. Der Einzelhandel, die Lebensmittelproduktion und die Kliniken sowie die Universität und die Fachhochschule Osnabrück gehören ebenfalls zu den wichtigen Arbeitgebern der Region. Die besten Chancen auf einen erfüllenden und interessanten Job in der gewünschten Branche haben Menschen mit passenden Qualifikationen bezüglich Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung. Diese können Sie bei einer Weiterbildung in Osnabrück erwerben. Auf Fortbildung24 erwartet Sie eine große Auswahl an Seminaren und Kursen zum Thema Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung, die von Akademien und anderen Bildungsträgern durchgeführt werden. Mit einer Weiterbildung im Bereich Übersicht Kurse für Betriebsräte werten Sie nicht nur Ihren Lebenslauf auf, sondern eignen sich auch wertvolles Fachwissen an, von dem Sie im Arbeitsalltag und bei Bewerbungen profitieren.
Übersicht Kurse für Betriebsräte in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Übersicht Kurse für Betriebsräte bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Anspruch auf Weiterbildung für Betriebsräte
Mitglieder im Betriebsrat haben laut Betriebsverfassungsgesetz ein Anrecht auf bezahlte Schulungen. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber die Betriebsräte freistellen und auch die Kosten der Weiterbildung übernehmen.
Tipp:
Wenn ein Mitglied aus dem Betriebsrat z.B. ein 2-tägiges Seminar besucht, so gilt dies als volle Arbeitszeit. Somit erhalten Teilzeitbeschäftigte auch für die Mehrarbeitszeit vollen Freizeitausgleich (Überstunden).
Achtung:
Die Schulungen müssen in direktem Zusammenhang mit den gestellten Aufgaben im Betriebsrat stehen.
Passende Themen für die Weiterbildung könnten unter anderem folgende sein:
- Arbeitsrecht für Betriebsräte
- Protokoll- und Schriftführung
- Kündigungen aus Sicht des Betriebsrates
- Mobbing und Burn-Out
- Betriebsverfassungsrecht
- Innerbetriebliche Mediation
Was kann ich tun, wenn meine Schulung abgelehnt wird?
Das ist immer eine heikle Situation, da dies oft mit strategischen Gründen in der Geschäftsleitung zusammenhängt. Diese können z.B. sein:
- Unternehmerische Themen haben Vorrang
- Das gewählte Seminarthema ist für den Betrieb nicht von Bedeutung
- Das Unternehmen hat aus finanziellen Gründen einen Investitionsstopp
- Man muss nicht jedes Mitglied im Betriebsrat auf ein Seminar schicken - einer pro Thema reicht
Grundsätzlich sind die Kosten für Schulungen und Seminare der Betriebsräte eine ungeliebte Investition, da diese nicht direkt dem Erfolg des Unternehmens beiträgt. Wenn man also ständig bei Weiterbildungen gebremst wird, hilft oftmals nur der Gang zum Arbeitsgericht. Dies sollte aber der letzte Ausweg sein.
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