Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung in Würzburg
Würzburg ist eine traditionsreiche Universitätsstadt, ein starker Wirtschaftsstandort und wichtiger Bildungsstandort, z.B. im Bereich Übersicht Kurse für Betriebsräte. Mehr als 80.000 Menschen arbeiten in der kreisfreien Stadt und zwar hauptsächlich im Dienstleistungssektor. Die Medienbranche ist ein Wirtschaftszweig der Würzburg besonders prägt. Viele der Studierenden an Würzburgs Hochschulen und der 1402 gegründeten Julius-Maximilians-Universität entscheiden sich dazu, in der Stadt zu bleiben und hier zu arbeiten.
Um mit der rasanten technischen Entwicklung und dem Fortschritt auf allen Gebieten immer Schritt zu halten, sind Seminare und Fortbildungen im Bereich Übersicht Kurse für Betriebsräte für eigentlich alle Arbeitnehmer, nicht nur in Führungspositionen unumgänglich. Weiterbildung ist der Schlüssel zum Erfolg. Daher ist das Angebot für Seminare und Fortbildungen im Raum Würzburg sehr groß. Vergleichen Sie die Seminare zur Weiterbildung in unterschiedlichen Branchen und von zahlreichen Instituten auf unserer Webseite. Finden Sie die beste Weiterbildung zum Thema Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung in Würzburg, die Sie persönlich in Ihrer Karriere weiterbringen wird!
Übersicht Kurse für Betriebsräte in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Übersicht Kurse für Betriebsräte bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Betriebsrat, Gewerkschaften, Personalvertretung, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Anspruch auf Weiterbildung für Betriebsräte
Mitglieder im Betriebsrat haben laut Betriebsverfassungsgesetz ein Anrecht auf bezahlte Schulungen. Zu diesem Zweck muss der Arbeitgeber die Betriebsräte freistellen und auch die Kosten der Weiterbildung übernehmen.
Tipp:
Wenn ein Mitglied aus dem Betriebsrat z.B. ein 2-tägiges Seminar besucht, so gilt dies als volle Arbeitszeit. Somit erhalten Teilzeitbeschäftigte auch für die Mehrarbeitszeit vollen Freizeitausgleich (Überstunden).
Achtung:
Die Schulungen müssen in direktem Zusammenhang mit den gestellten Aufgaben im Betriebsrat stehen.
Passende Themen für die Weiterbildung könnten unter anderem folgende sein:
- Arbeitsrecht für Betriebsräte
- Protokoll- und Schriftführung
- Kündigungen aus Sicht des Betriebsrates
- Mobbing und Burn-Out
- Betriebsverfassungsrecht
- Innerbetriebliche Mediation
Was kann ich tun, wenn meine Schulung abgelehnt wird?
Das ist immer eine heikle Situation, da dies oft mit strategischen Gründen in der Geschäftsleitung zusammenhängt. Diese können z.B. sein:
- Unternehmerische Themen haben Vorrang
- Das gewählte Seminarthema ist für den Betrieb nicht von Bedeutung
- Das Unternehmen hat aus finanziellen Gründen einen Investitionsstopp
- Man muss nicht jedes Mitglied im Betriebsrat auf ein Seminar schicken - einer pro Thema reicht
Grundsätzlich sind die Kosten für Schulungen und Seminare der Betriebsräte eine ungeliebte Investition, da diese nicht direkt dem Erfolg des Unternehmens beiträgt. Wenn man also ständig bei Weiterbildungen gebremst wird, hilft oftmals nur der Gang zum Arbeitsgericht. Dies sollte aber der letzte Ausweg sein.
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