Externenprüfung Steuerfachangestellte in Bochum
Mit über 15.000 Unternehmen verschiedenster Größe sorgt Bochum für vielfältige Strukturen und Kursen zum Thema Externenprüfung Steuerfachangestellte in der Wirtschaft. Besonders die mittelständischen Unternehmen gelten als Motoren der Zukunft. Die führenden Branchen im Ruhrgebiet sind Produktion, Dienstleistung, Handel und Handwerk. Sie sorgen für ein relativ hohes Beschäftigungsniveau in Bochum.
Viele neue Arbeitsplätze und hervorragende Karriereoptionen werden sich künftig auch in den noch wachsenden, innovativen Technologiefeldern ergeben. Das liegt an der starken Vernetzung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Bochum ist ein bedeutender Hochschulstandort. Die Ruhr-Universität und acht weitere Hochschulen bilden mehr als 50.000 Studierende aus. Aber auch viele weitere Schulen und Akademien bieten zahlreiche Angebote für die passende Fortbildung, z.B. im Bereich Externenprüfung Steuerfachangestellte.
Aktuell plant die Stadt eine Strategie, um sich bis zum Jahre 2030 vom bisherigen Ruf einer Arbeiterstadt zur Zukunftsmetropole des Ruhrs für Technologie, Dienstleistung und Hochschulen zu entwickeln. Eine Weiterbildung zum Thema Externenprüfung Steuerfachangestellte lohnt sich in jedem Fall, um mit der Entwicklung in Bochum Schritt halten zu können und erfolgreich durchzustarten.
Vorbereitungskurse auf die Externenprüfung in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Externenprüfung Steuerfachangestellte zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Vorbereitungskurse auf die Externenprüfung bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Externenprüfung Steuerfachangestellte, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Wer kann eine Externenprüfung ablegen?
Die Externenprüfung kommt in Frage, wenn Sie bereits über 4,5 Jahre bei einer Steuerkanzlei, bei einem Steuerberater oder in der Buchhaltung eines Unternehmens arbeiten, bzw. die Aufgaben eines Steuerfachangestellten erledigen und keinen Abschluss in dieser Richtung haben. Außerdem werden folgende Fähigkeiten erwartet:
- Weitreichende Kenntnisse in Deutsch (Wort und Schrift)
- Grundkenntnisse im Umgang mit Computer und Internet
Der mittlere Bildungsabschluss ist für die Zulassung auch sehr hilfreich aber nicht unbedingt Pflicht.
Wie lange dauert die Vorbereitung auf die Externenprüfung für Steuerfachangestellte?
In Vollzeit gibt es Angebote, welche die Vorbereitung innerhalb von 12 Wochen abhalten. In Abendschule oder bei einem Fernlehrgang sollte man bis zur Externenprüfung dann gut das Doppelte, also in etwa 24 bis 30 Wochen einplanen.
Wird eine Externenprüfung gefördert?
Grundsätzlich Ja. Insbesondere für ALG-Empfänger, die z.B. vor ihrer Arbeitslosigkeit ausreichend Berufserfahrung sammeln konnten, erhalten in der Regel für den Vorbereitungskurs einen Bildungsgutschein.
Wenn die Voraussetzungen für die Externenprüfung nicht erfüllt sind, kann alternativ eine Umschulung zum Steuerfachangestellten in Frage kommen.
Achtung bei der Einlösung von Bildungsgutscheinen:
Die Akademien muss von der Agentur für Arbeit dafür zertifiziert bzw. berechtigt sein. Also im Vorfeld immer nachfragen, ob der Bildungsträger den Bildungsgutschein annehmen kann.
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