Externenprüfung Steuerfachangestellte in Hagen
Aus- und Fortbildungen zum Thema Externenprüfung Steuerfachangestellte sind in einer sich stetig verändernden Arbeitswelt unerlässlich. Wer mit den Veränderungen Schritt halten möchte, ist gut beraten, in regelmäßigen Abständen eine Fortbildung in seinem Berufsbereich zu besuchen. Damit lassen sich ebenfalls die eigenen Karriereaussichten verbessern. In der Stadt Hagen in Nordrhein-Westfalen sind eine Vielfalt von Anbietern ansässig, die eine breite Auswahl an Fortbildungen im Bereich Vorbereitungskurse auf die Externenprüfung bereithalten. Der Besuch von Kursen im Bereich der Gesundheitspflege ist in Hagen beispielsweise genauso möglich wie Weiterbildungen in Betriebswirtschaft und Marketing, in Controlling und Buchführung. Die verschiedenen Kurse und Fortbildungen im Bereich Vorbereitungskurse auf die Externenprüfung schließen meist mit einem Zertifikat ab. Für den Nachmittag und Abend hat Hagen eine Menge zu bieten. Die noch junge Stadt prägen architektonisch Schlösser und Denkmäler aus früheren Jahrhunderten, die mit modernen zweckorientierten Bauten der jüngeren Geschichte ein harmonisches Gesamtensemble ergeben. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Kunst, Kultur sowie Hotels und Restaurants runden das Angebot der Stadt am südöstlichen Rand des Ruhrgebietes ab.
Vorbereitungskurse auf die Externenprüfung in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Externenprüfung Steuerfachangestellte zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Vorbereitungskurse auf die Externenprüfung bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Externenprüfung Steuerfachangestellte, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Wer kann eine Externenprüfung ablegen?
Die Externenprüfung kommt in Frage, wenn Sie bereits über 4,5 Jahre bei einer Steuerkanzlei, bei einem Steuerberater oder in der Buchhaltung eines Unternehmens arbeiten, bzw. die Aufgaben eines Steuerfachangestellten erledigen und keinen Abschluss in dieser Richtung haben. Außerdem werden folgende Fähigkeiten erwartet:
- Weitreichende Kenntnisse in Deutsch (Wort und Schrift)
- Grundkenntnisse im Umgang mit Computer und Internet
Der mittlere Bildungsabschluss ist für die Zulassung auch sehr hilfreich aber nicht unbedingt Pflicht.
Wie lange dauert die Vorbereitung auf die Externenprüfung für Steuerfachangestellte?
In Vollzeit gibt es Angebote, welche die Vorbereitung innerhalb von 12 Wochen abhalten. In Abendschule oder bei einem Fernlehrgang sollte man bis zur Externenprüfung dann gut das Doppelte, also in etwa 24 bis 30 Wochen einplanen.
Wird eine Externenprüfung gefördert?
Grundsätzlich Ja. Insbesondere für ALG-Empfänger, die z.B. vor ihrer Arbeitslosigkeit ausreichend Berufserfahrung sammeln konnten, erhalten in der Regel für den Vorbereitungskurs einen Bildungsgutschein.
Wenn die Voraussetzungen für die Externenprüfung nicht erfüllt sind, kann alternativ eine Umschulung zum Steuerfachangestellten in Frage kommen.
Achtung bei der Einlösung von Bildungsgutscheinen:
Die Akademien muss von der Agentur für Arbeit dafür zertifiziert bzw. berechtigt sein. Also im Vorfeld immer nachfragen, ob der Bildungsträger den Bildungsgutschein annehmen kann.
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