Umschulung zum Einzelhandelskaufmann/ zur Einzelhandelskauffrau in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Einzelhandelskaufleute Umschulung zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Umschulung zum Einzelhandelskaufmann/ zur Einzelhandelskauffrau bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Einzelhandelskaufleute Umschulung, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
So vielfältig wie der Einzelhandel selbst, sind auch die Berufe und Berufsperspektiven in dieser Branche. Dank zahlreicher Weiterbildungsangebote stehen kaufmännische Angestellte im Einzelhandel vielerlei Möglichkeiten gegenüber.
Umschulung zum Einzelhandelskaufmann / zur Einzelhandelskauffrau
Wer keine reguläre Ausbildung im Einzelhandel absolvieren möchte, hat die Möglichkeit, eine Umschulung zu besuchen. Während der theoretische Lernstoff im Präsenzunterricht oder Onlinekurs vermittelt wird, kommen praktische Fähigkeiten in einem mehrmonatigen Praktikum in einem Einzelhandelsunternehmen zum Einsatz. Folgende Themen werden den Teilnehmern einer Umschulung vermittelt:
Kosten und Dauer der Umschulung
Da die Umschulung zum Einzelhandelskaufmann bzw. zur Einzelhandelskauffrau mit erheblichen Kosten verbunden ist (in der Regel ein niedriger fünfstelliger Betrag), sollte vorab ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit stattfinden. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen staatliche Stellen die anfallenden Kursgebühren und fördern die Umschulung. Als Interessent muss mach nachweisen, dass man mit der Umschulung bessere Jobchancen hat als bisher.
In der Regel muss man für eine Umschulung im Einzelhandel ca. zwei Jahre einplanen. Ein Praktikum von mehreren Monaten kann unter Umständen noch hinzukommen.
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