Personalmanagement in Bonn
Die Stadt Bonn gehört zum Regierungsbezirk Köln. Mit über 300.000 Einwohnern ist Bonn eine der 20 größten Städte Deutschlands. Am Wirtschaftsstandort Bonn haben sich seit dem Regierungsumzug nach Berlin mehrere DAX-Konzerne und knapp 16.000 mittelständischen Unternehmen angesiedelt. Auch zum Bildungsthema Personalmanagement finden sich zahlreiche Akademien und Seminarangebote.
Zu den Besonderheiten des Standorts zählen zukunftsweisende Technologiefelder, wie zum Beispiel in der Kommunikations- und Informationswirtschaft oder im Gesundheitssektor. Weiter sind in in Bonn 18 Einrichtungen der Vereinten Nationen angesiedelt.
Der Arbeitsmarkt in Bonn ist stark durch den Dienstleistungssektor geprägt. So arbeiten rund 90 Prozent der Beschäftigten in diesem Sektor. Einen besonderen Zuwachs konnten dabei in den letzten Jahren wissensorientierte und technische Dienstleistungen verzeichnen. Daher herrscht auf dem Arbeitsmarkt stets eine starke Nachfrage an hoch spezialisierten Fach- und Führungskräften. Diesen Anforderungen an den Arbeitsmarkt trägt auch das Angebot in der Weiterbildung Rechnung, z.B. im Bereich Personalmanagement Weiterbildung.
Qualifiziertes Personal ist die beste Basis für den Unternehmenserfolg. Der Bereich Personalmanagement macht daher einen Teil des strategischen Managements aus.
Was ist Personalmanagement?
Alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Personalplanung, -entwicklung, -führung und Personalverwaltung anfallen, werden dem Personalmanagement zugerechnet. In der Regel sind mehrere Abteilungen eines Unternehmens am Personalmanagement beteiligt und werden von leitenden Angestellten oder sogar der Geschäftsführung gemanagt.
Ziele des Personalmanagements
Mitarbeiterfluktuation oder unmotivierte Arbeitsnehmer kosten die Unternehmen Unsummen. Zahlreiche Unternehmen sind daher bestrebt, die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter zu fördern oder sicherzustellen. Um die Produktivität sowie die Kreativität ihrer Mitarbeiter zu steigern, setzen Arbeitgeber auf das Personalmanagement, das es sich zum Ziel gesetzt hat, die vorhandene Belegschaft zu verwalten und zu fördern sowie die Personalentwicklung in Einklang mit dem Unternehmenswachstum voranzutreiben.
Aufgaben des Personalmanagements
Das Personalmanagement muss neue Arbeitskräfte entsprechend der Unternehmensziele auswählen und diese gewinnbringend einsetzen. Strategisch, vorausschauend und nachhaltig zu planen, ist die Prämisse des Personalmanagements. Im Einzelnen verfolgt das Personalmanagement folgende Aufgaben:
Personalführung:
Um die Mitarbeiter eines Unternehmens zielorientiert einzusetzen, muss der Personalbedarf ermittelt und strategisch geplant werden. Man berücksichtigt dabei zum einen Unternehmensentwicklung und zum anderen die Bevölkerungsentwicklung. Daraus ergibt sich dann die zu erwartende Veränderung der Belegschaft. Es steht jedoch nicht nur die Gesamtheit der Mitarbeiter beim Personalmanagement im Fokus. Auch die Laufbahnplanung oder Nachfolgeplanung einzelner Mitarbeiter sind Gegenstand des Personalmanagements.
Des Weiteren bestimmt das Personalmanagement über die Weiterbildungen und Schulungen, die den Angestellten eines Unternehmens zuteilwerden, ist für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter zuständig oder wickelt Beschäftigungsverhältnisse ab.
Personalverwaltung:
Administrative Aufgaben des Personalmanagements übernimmt die Personalverwaltung. Sie sorgt für die interne sowie externe Personalbeschaffung und regelt den Bedarf an Mitarbeitern beispielsweise mit der Hilfe von befristeten Arbeitsverträgen. Auch die Personalentlohnung mit allen dazugehörigen Themenbereichen fällt ins Ressort der Personalverwaltung.
Weiterbildung im Personalmanagement
Beschäftigte im Personalmanagement müssen in zahlreichen Themen bewandert sein und sich ständig auf dem Laufenden halten. Nicht nur die Bevölkerungsstruktur befindet sich im Wandel; auch rechtliche Aspekte und neue Gesetze im Bereich
Arbeitsrecht müssen bei der täglichen Arbeit beachtet werden. Fachspezifische und praxisnahe Weiterbildungen sind daher auch für die Angehörigen der Personalabteilung Pflicht.
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