Betreuungskraft Auffrischung in Trier
Passende Weiterbildung in Trier finden: Betreuungskraft Auffrischung! Mit 110.000 Einwohnern ist Trier die viertgrößte Stadt in Rheinland-Pfalz. Das Oberzentrum liegt nah an der Grenze zu Frankreich, Belgien und Luxemburg und wurde 2018 vom Magazin Focus zu den Aufsteigern im bundesdeutschen Städteranking gewählt. Der Bildungsstandort im Bereich Betreuungskraft Auffrischung sowie Wirtschaftsstandort Trier ist eine gesunde Mischung aus Dienstleistungs- und Handelsunternehmen sowie Betrieben aus dem produzierenden Gewerbe. Die drei wirtschaftlichen Säulen von Trier sind Dienstleistungen, Gesundheitswirtschaft und Einzelhandel. Außerdem ist Trier ein namhafter Standort der Textil-, Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Unternehmen aus den Bereichen "Feinmechanik", "Bau" und "Kunsthandwerk" runden die Angebote des Wirtschaftsstandortes ab. Diese "gesunde Mischung" spiegelt sich auf dem Arbeitsmarkt und in der Weiterbildung wieder, denn Fortbildung wird am Hochschulstandort groß geschrieben. So werden in Trier qualifizierte Fachkräfte aus verschiedenen wissensintensiven Dienstleistungsbereichen gefördert. Zum breitgefächerten Angebot in der Weiterbildung gehören zum Beispiel strategischer Einkauf und Einkaufsrecht, Fremdsprachen, Logistik SAP, Controlling, Buchhaltung oder Logistik, und aufgrund der geographischen Lage die Bereiche "Import", "Export" und "Zoll". Interessant sind vor allem Seminare zum Thema Betreuungskraft Auffrischung.
Jährliche Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte in Teilzeit
Teilzeit ist das Zauberwort wenn es um zeitgemäße Weiterbildung im Bereich Betreuungskraft Auffrischung geht. Tatsächlich wünschen sich viele Berufstätige die Möglichkeit, an einer Fortbildung teilzunehmen und ihr Fachwissen zu erweitern. Berufsbegleitende Teilzeitschulungen machen dies möglich. Wer keine Zeit findet, einen Vollzeitkurs zu besuchen, sollte sich die Teilzeitvariante zum Thema Betreuungskraft Auffrischung anschauen.
Berufsbegleitende Kurse finden entweder als Abendkurse oder als Fernlehrgänge statt. Mitunter ist auch ein Mix aus beiden Varianten vorgesehen. Dann nimmt der Teilnehmer meist selbständig den Unterrichtsstoff durch und vertieft diesen in zusätzlichen Präsenzterminen. Auch Webinare oder Onlineschulungen gelten als berufsbegleitende Unterrichtsvarianten.
Berufsbegleitend eine Abendschule oder einen Fernlehrgang, z.B. Jährliche Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte , zu besuchen, hat einen entscheidenden Vorteil: Zwar dauert die Teilzeitvariante länger als ein Vollzeitkurs, jedoch verdient man währenddessen weiterhin Geld und verliert nicht den Anschluss an den Job. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Unterstützung seitens des Arbeitgebers zu erfragen, der je nach Weiterbildung von dem wachsenden Know-how seines Angestellten profitiert.
Warum eine Pflichtfortbildung als Betreuungskraft?
Die Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI (vormals § 87b) ist gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich an einer Fortbildung teilzunehmen. Bei dieser Fortbildung handelt es sich um einen Aufbaukurs und versteht sich als Auffrischung der bestehenden Kenntnisse hinsichtlich der Qualifizierung zur Betreuungskraft. Hierbei wird das vermittelte Wissen zu verschiedenen Themen in der Betreuungsarbeit aktualisiert und in Gesprächen überprüft, ob es praxisnah angewandt wird.
Die Fortbildung kann aus verschiedenen Wunschthemen zusammengestellt werden, wie z. B.
• Wohlbefinden, physischer Zustand und psychische Stimmung
• Wie geht es mir als Betreuungskraft
• Empathie, Kommunikation und Motivation
• Neuerungen in der Politik
• Kollegialer Erfahrungsaustausch
• Auffrischung Krankheitsbild Demenz
• Impulse für Alltagsaktivitäten
• Biographiearbeit
Wie lange dauert die Pflichtfortbildung?
Die Fortbildung umfasst zwei Tage mit insgesamt 16 Unterrichtseinheiten. Einige Lehrgänge können auch als Fernlehrgang, Online-Kurs oder Webinar absolviert werden.
Was kostet die Fortbildung?
Die Kosten liegen zwischen 140 und 220 Euro. Einige Kurse sind auch förderfähig.
Welche Voraussetzungen sind notwendig?
Eine abgeschlossene Ausbildung als Alltagsbegleiter / Betreuungskraft und eine ausübende Tätigkeit in diesem Bereich.
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