Externenprüfung Personaldienstleistung in Hagen
Aus- und Fortbildungen zum Thema Externenprüfung Personaldienstleistung sind in einer sich stetig verändernden Arbeitswelt unerlässlich. Wer mit den Veränderungen Schritt halten möchte, ist gut beraten, in regelmäßigen Abständen eine Fortbildung in seinem Berufsbereich zu besuchen. Damit lassen sich ebenfalls die eigenen Karriereaussichten verbessern. In der Stadt Hagen in Nordrhein-Westfalen sind eine Vielfalt von Anbietern ansässig, die eine breite Auswahl an Fortbildungen im Bereich Externenprüfung Personaldienstleistungskaufmann / -kauffrau bereithalten. Der Besuch von Kursen im Bereich der Gesundheitspflege ist in Hagen beispielsweise genauso möglich wie Weiterbildungen in Betriebswirtschaft und Marketing, in Controlling und Buchführung. Die verschiedenen Kurse und Fortbildungen im Bereich Externenprüfung Personaldienstleistungskaufmann / -kauffrau schließen meist mit einem Zertifikat ab. Für den Nachmittag und Abend hat Hagen eine Menge zu bieten. Die noch junge Stadt prägen architektonisch Schlösser und Denkmäler aus früheren Jahrhunderten, die mit modernen zweckorientierten Bauten der jüngeren Geschichte ein harmonisches Gesamtensemble ergeben. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Kunst, Kultur sowie Hotels und Restaurants runden das Angebot der Stadt am südöstlichen Rand des Ruhrgebietes ab.
Externenprüfung Personaldienstleistungskaufmann / -kauffrau in Vollzeit
Im Prinzip existieren im Bereich Externenprüfung Personaldienstleistung zwei Kursarten: Vollzeit und Teilzeit. Viele Kursteilnehmer entscheiden sich für die berufsbegleitende Teilzeitvariante, um keinen Verdienstausfall ausgleichen zu müssen. Tatsächlich bietet ein Vollzeitkurs jedoch mehrere Vorteile. Man kann sich in einer Vollzeitweiterbildung auf den Lernstoff konzentrieren, Lernzeiten flexibler einteilen und die Fortbildung auf diese Weise sehr viel effizienter und schneller absolvieren.
Vollzeitkurse zum Thema Externenprüfung Personaldienstleistungskaufmann / -kauffrau bieten sich zum Beispiel für Teilnehmer an, die beruflich eine Zwangspause einlegen, weil sie arbeitslos geworden sind, nach einer neuen beruflichen Perspektive suchen oder nach der Elternzeit wieder neu in den Job einsteigen möchten.
Neben mehrere Monate umfassenden Aufstiegsfortbildungen werden auch kürzere Seminare in Vollzeit angeboten. In vielen Fällen besteht für Interessierte, beispielsweise im Bereich Externenprüfung Personaldienstleistung, die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu nehmen oder den Arbeitgeber um Unterstützung zu bitten. Viele Arbeitgeber sind bereit, den Angestellten bei sinnvollen Lehrgängen unter die Arme zu greifen und sie für die Dauer der Vollzeitschulung zu entschuldigen.
Vorbereitung auf die Externenprüfung zum Kaufmann / zur Kauffrau für Personaldienstleistung - was sind die Inhalte?
Bei den Vorbereitungskursen werden Sie zu folgenden Themen geschult:
- IT-Anwendungen in MS-Office
- Buchführung und Kostenabrechnungen
- Basistraining Personalmanagement
- Arbeitsmarkt und Personalpolitik
- Lohn- und Reisekostenabrechnungen
- Grundlagen der Personalwirtschaft
- Arbeits- und Sozialrecht
- Personalentwicklung und Einsatz
- Gesetze bei der Arbeitnehmerüberlassung
- Kunden- und Geschäftsprozesse
- Grundschulung BWL - Wirtschaftliches Denken und Handeln
Welche Voraussetzungen benötigt man?
Es müssen mindestens 4,5 Jahre berufliche Praxis in der Tätigkeit Personalwesen / Personalwirtschaft zum Prüfungstermin nachgewiesen werden. Über die Zulassung zur Externenprüfung entscheidet dann die zuständige IHK.
Wie lange dauert ein Vorbereitungskurs?
Die Vorbereitungskurse dauern ca. 140 bis 150 Tage in Vollzeit. Somit sollte man ca. 7 bis 8 Monate einplanen.
Welche Förderungen kann ich für einen Vorbereitungskurs zur Externenprüfung beantragen?
Im Normalfall sollte die Agentur für Arbeit dazu einen Bildungsgutschein ausstellen. Für ALG-Empfänger dürfte dies gar kein Problem sein und für im Job befindliche sollte dies, hinsichtlich eine Qualifizierung und damit einer Sicherung der Arbeitsstelle, auch möglich sein. Einfach bei Ihrem zuständigen Jobcenter anfragen und mit der Arbeitsplatzsicherung begründen.
Für Abgänger aus der Bundeswehr (Zeitsoldaten) die in diesem Bereich gearbeitet haben, gibt es eine Förderung vom BFD (Berufsförderungsdienst)
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