Umschulungen in Teilzeit
Teilzeit ist das Zauberwort wenn es um zeitgemäße Weiterbildung im Bereich Umschulung und Jobwechsel geht. Tatsächlich wünschen sich viele Berufstätige die Möglichkeit, an einer Fortbildung teilzunehmen und ihr Fachwissen zu erweitern. Berufsbegleitende Teilzeitschulungen machen dies möglich. Wer keine Zeit findet, einen Vollzeitkurs zu besuchen, sollte sich die Teilzeitvariante zum Thema Umschulung und Jobwechsel anschauen.
Berufsbegleitende Kurse finden entweder als Abendkurse oder als Fernlehrgänge statt. Mitunter ist auch ein Mix aus beiden Varianten vorgesehen. Dann nimmt der Teilnehmer meist selbständig den Unterrichtsstoff durch und vertieft diesen in zusätzlichen Präsenzterminen. Auch Webinare oder Onlineschulungen gelten als berufsbegleitende Unterrichtsvarianten.
Berufsbegleitend eine Abendschule oder einen Fernlehrgang, z.B. Umschulungen , zu besuchen, hat einen entscheidenden Vorteil: Zwar dauert die Teilzeitvariante länger als ein Vollzeitkurs, jedoch verdient man währenddessen weiterhin Geld und verliert nicht den Anschluss an den Job. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Unterstützung seitens des Arbeitgebers zu erfragen, der je nach Weiterbildung von dem wachsenden Know-how seines Angestellten profitiert.
Gründe für eine Umschulung
Wer in seinem aktuellen Job nicht glücklich ist, keine Anstellung findet oder aufgrund gesundheitlicher Probleme ausfällt, hat mit einer Umschulung die Möglichkeit auf einen Neustart.
In einer Umschulung erlernt der Teilnehmer einen neuen Beruf, der sich von der zuvor gemachten Ausbildung unterscheidet, jedoch oftmals auf die bereits bestehenden Kenntnisse und Fertigkeiten aufbaut. Daher sind Verkürzungen bei einer Umschulung auch die Regel.
Voraussetzungen für eine Umschulung
Die meisten Teilnehmer können die Kosten für die Umschulung nicht selbst tragen und sind daher auf eine staatliche Förderung angewiesen. Tatsächlich können die Gebühren der Ausbildung sowie die Kosten für den Lebensunterhalt unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeitsagentur übernommen werden.
Mögliche Gründe für eine Übernahme der Umschulungskosten durch die Arbeitsagentur:
- Man kann nachweisen, dass der erlernte Beruf auf gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.
- Möglicherweise ist der erlernte Beruf auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr zukunftsfähig und es droht Arbeitslosigkeit. Dies kann beispielsweise aufgrund von technischen Errungenschaften oder wirtschaftlichen Entwicklungen der Fall sein.
- Die aktuelle Arbeitsmarktsituation bietet kaum Hoffnung auf eine Anstellung. Eventuell ist der Markt in der jeweiligen Branche überlaufen oder der Arbeitssuchende ist aufgrund einer längeren Job-Abwesenheit nicht mehr wettbewerbsfähig und hat daher kaum Chance auf eine Anstellung.
Neben diesen Gründen für eine Umschulung sollte der Interessent außerdem mindestens 18 Jahre alt sein. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Kostenübernahme sind positive Jobaussichten im neu zu erlernenden Beruf. Auf die Auswahl der Umschulung sollte daher sehr viel Wert gelegt werden. Nur wenn die Nachfrage im gewählten Beruf gut ist, hat der Antrag auf Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit eine Chance auf Erfolg.
Arten von Umschulungen
Umschulungen können berufsbegleitend oder Vollzeit absolviert werden. Da eine Umschulung meist aus einer bestehenden Arbeitslosigkeit heraus unternommen wird, findet sie in der Regel Vollzeit statt.
Unterschieden wird zwischen:
- Betriebliche/Duale Umschulung
- Schulische Umschulung
- Überbetriebliche Umschulung
Während die erste Umschulungsart ähnlich wie eine Berufsausbildung abläuft und der Umschüler eine Ausbildungsvergütung erhält, werden bei der schulischen Umschulung Lehrgangskosten fällig.
Unterstützung durch die Arbeitsagentur
Die Leistungen der Arbeitsagentur sind bei einer Umschulung in verschiedenen Bereichen angesiedelt:
- Fahrtkosten: Falls die Bildungseinrichtung in der Nähe des Wohnortes sein sollte, übernimmt die Arbeitsagentur in der Regel die Kosten für die tägliche Anfahrt.
- Unterkunft: Zum Umschulungsort zu pendeln kann aufgrund von großer Entfernung unzumutbar sein. In diesem Fall erhält der Umschüler einen monatlichen Betrag für Unterkunft und Verpflegung.
- Lebensunterhalt: Da Umschulungen in den meisten Fällen ganztägig sind, wird während der Maßnahme zum Teil Arbeitslosengeld gewährt.
- Kinderbetreuung: Zum Zweck der Kinderbetreuung erhält man unter Umständen einen Zuschuss, damit man sich ganz auf den Unterricht konzentrieren kann.
Beantragen einer Förderung
Wenn man sich für eine Umschulung und damit zusammenhängend für eine Kostenübernahme durch den Staat interessiert, sollte man einen Termin mit der örtlichen Arbeitsagentur vereinbaren und sich persönlich beraten lassen.
Bei der Antragstellung selbst ist zu beachten, dass der jeweilige Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit einen gewissen Entscheidungsspielraum hat. Daher sollte man sich möglichst gut auf dieses Gespräch vorbereiten und schlüssige Argumente für eine Umschulung vorweisen können. Als neue Wunschtätigkeit bzw. als Umschulung kommt außerdem nur ein Beruf in Frage, der auf dem Arbeitsmarkt eine hohe Nachfrage genießt. Im Vorfeld des Antrages ein Praktikum in der jeweiligen Branche zu absolvieren, kann nützlich sein, um seine Eignung für den Beruf auszutesten bzw. um Motivation und Engagement zu zeigen.
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